Wie schreibe ich nach HGB ab? Unterjährig

… oder monatsgenau? Wie nach EStG? Stand: nach BilMoG

und welche Paragraphen nach HGB und EstG sind dafür relevant?

Viele Grüße,

Sven

Hallo,

im EStG ist es der §7 (1) Satz 4, monatsgenau, angeknabberte Monate gehen zugunsten des Steuerpflichtigen.

Im HGB steht nur etwas von einer planmäßigen Verteilung auf die Geschäftsjahre, § 253 (3) HGB, ohne weitere Detailregelungen.

Die steuerrechtliche Bewertung ist nicht maßgeblich, da das BilMoG die umgekehrte Maßgeblichkeit gekippt hat. Ohne mir jetzt ganz sicher zu sein, würde ich aber wie folgt argumentieren: Eine ganzjährige Abschreibung eines im laufenden Wirtschaftsjahr gekauften Wirtschaftsgutes würde dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht (§ 252 (1) Nr. 4) nicht widersprechen, da der Kaufmann sich ja ärmer rechnet, als er ist. Weitere GoB aus dem HGB, die dadurch verletzt werden, fallen mir aus dem Hut heraus nicht ein. Also sollte eine Vereinfachungsregelung, wenn sie nicht zu einer niedrigeren Abschreibung führt, im Abschreibungsplan wohl zulässig sein.

In der Praxis gilt es zu bedenken, dass jede Abweichung der Steuerbilanz dazu führt, dass gesonderte Verzeichnisse zu führen sind, also zu einer zweiten Anlagekartei, außerdem halst man sich ggf. latente Steuern auf, lauter so Kram, den der normale HGB-Bilanzierer sich nicht wirklich wünscht.

Gruß, Bernd

danke für die rasche Antwort