… buchungsbeleg?
Uns will man weismachen, dass man nach internationalem Buchungsrecht die Geldbeträge so schreibt: 20,53,-
Unserer Meinung nach schreibt man 20,53
„,-“ benötigt man nur für glatte Beträge: 20,-
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lieber Gruß
Monika
Hallo Monika,
Ich kann ihnen nur zustimmen, ich bin auch der Meinung dass ihre Schreibweise die richtige ist. Jedoch ist im Buchungsrecht einiges möglich bzw. vorstellbar zumal es sich hier um internationales Buchungsrecht handelt. So richtig weiterhelfen kann ich ihnen nicht. Diese Schreibweise wäre mir auch absolut neu.
Es wäre nett, wenn sie genaueres Erfahren sollten, mich kurz in Kenntnis setzen würden.
Gruß
Liebe Monika,
leider kann ich Dir hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Sehe das aber so wie Du. Sieht ja auch schon vollkommen komisch aus 20,53,-
Vollkommen unlogisch…
Liebe Grüße
Birgit Möller
Liebe Monika,
mir ist diese Schreibweise nicht bekannt. Ich beschäftige mich seit ca. 15 Jahren mit Buchführung. Manchmal wird das Zeichen - vor oder hinter einen Betrag gesetzt, um ein „Minus“ auszudrücken. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Liebe Grüße
Michael
Hallo Monika,
vorab zwei Infos:
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Mit internatinalen Standards kenne ich mich nicht aus. Ich habe mich Zeit meines aktiven Buchhalterlebens nur mit nationalen Rechten rumschlagen müssen.
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Meine aktive Zeit liegt schon etwas länger zurück, seitdem kümmer ich mich nur noch um die Buchhaltung für mein eigenes Unternhemen. Daher habe ich mich auch vor längerem vom Experten zum Fortgeschrittenen zurückgestuft.
Aber nun zu Deiner Frage:
Die Begriffe Kontierung / Vorkontierung sind leider nicht so eindeutig wie sie auf den ersten Blick scheinen. Wir reden hier über Vorkontierung = die manuelle Angabe des Buchungssatzes auf dem Beleg?
Also: Da ich redundante Arbeiten hasse, habe ich mich 1995 mit allen Kollegen und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angelegt. Alle waren zwar der festen Überzeugung, daß eine ordentliche Vorkontierung zu den „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ gehört, keiner konnte das aber substantiiert begründen. Hauptargument war, daß auch aus dem Beleg erkennbar sein müßte, wie dieser gebucht wurde. Mein Gegenargument: Die Vorkontierung hilft hier nur bedingt, da ja nicht gewährleistet ist, daß die Eingabe in die EDV auch tatsächlich so erfolgte. Will ich also sicher erkennen, wie ein Beleg gebucht wurde, kann ich das nur über das Journal. Moderne IT-Systeme bieten hier Möglichkeiten, sich z.B. alle Buchungen zu einem Beleg anzeigen zu lassen. Durch eine systematische Gliederung der Belege und einen zusätzlichen Ausdruck des Journals sortiert nach Belegnummern ist zudem jederzeit auch ohne EDV der Zugriff auf diese Informationen gewährleitet. Die Vorkontierung ist daher nur unnötiger Bürokratismus (Anm.: Diese Aussage gilt nur für erfahrene Buchhalter, bei Anfängern macht es aus didaktischen Gründen schon Sinn, vorkontieren zu lassen.)
Am Ende schloss sich auch der WP meiner Auffassung an, und erteilte meinen Abschlüssen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk - auch ohne Vorkontierung der Belege.
Was das ganze mit Deiner Frage zu tun hat? Nun: Wenn Dir jemand etwas weismachen will, frage doch nach der Rechtsgrundlage bzw. dem Sinn und der Effizienz dieser Regelung. Oft stellt sich dann heraus, daß das angebliche" „Muss“ nur ein „Kann“ ist und mehr traditionelle („Das haben wir schon immer so gemacht“), als gesetzliche / wirtschaftliche Gründe hat. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß es überhaupt eine Vorschrift über die Schreibweise von Beträgen bei der Vorkonierung gibt. Stimme Deiner Ansicht daher vollkommen zu.
Ach ja noch ein Hinweis: Wenn es darum geht Beträge rechtssicher zu notieren, also die Möglichkeit einer nachträglichen Manipulation möglichst auszuschließen, so wird oft VOR die Zahl eine Strich gesetzt „—1.520,27“. Nach der letzen Nachkommastelle macht das aber keinen Sinn. Beim Vorkontierung ist es zudem nicht nötig, eine erhöhte Manipulationssicherheit zu haben, da a) die vorkontierten Beträge über die Rechnunungsbeträge verifiziert werden und b) die tatsächliche Verbuchung und nicht die Vorkontierung der entscheidende Schritt ist. Hier können max. interne Streitigkeiten auftreten wenn SB A die Vorkontierung durchführt und SB B diese nur stumpf eintippt. A könnte dann die Vorkontierung nachträglich ändern und behaupten B hätte falsch eingegeben. Aber wie gesagt, das gilt für den Strich vor dem Betrag.
Hoffe diese Gedanken helfen Dir weiter. Ach ja, halte mich doch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist.
Herzlichst
Conrad
Hallo Monika,
was für Buchungsbelege hast Du denn da im Sinn? Und wer erzählt Euch das von wegen internationalem Buchungsrecht?
Ich schreibe seit Jahren die Beträge so wie Du es auch beschrieben hast. Runde Beträge schreibe ich entweder so „20,00“ oder so „20,-“. Ich bevorzuge die erste Variante, um wirklich Missverständnisse auszuschließen und sowohl meine FiBu- als auch meine Lohnbuchhaltungsprogramme nullen Beträge automatisch aus. Da werden kein erneutes Komma oder Strich gesetzt, von daher glaube ich nicht, dass das sein muss!
Bislang hat sich weder unser Steuerberater noch das Finanzamt oder andere Behörden darüber beschwert, dass wir die Betragsangaben falsch schreiben. Von daher denke ich nicht, dass es da neue Normen bezüglich der Schreibweise von Beträgen gibt.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne. Krunke
Deine Antwort ist richtig. Hinter der Kommazahl braucht man kein ,- mehr. Dies ersetzt in der Tat nur die Nachkommastellen, wenn es glatte Beträge sind.
wer sagt das denn?
lg k. pupp