Wie schrützt man sich vor Raubdrucken?

Guten Tag,

ich habe einem Verleger, der einen vor vielen Jahren erschienenen Kurzroman von mir nachdrucken wollte, das mehrfach schriftlich untersagt (die Rechte liegen nachweislich wieder bei mir). Jetzt erfahre ich, dass er dennoch drucken wird. Was kann ich tun?

MfG
BerlinMakler

Es geht eine Benachrichtigung

Erstmal allgemein :
Grundsätzlich ist dies ein Fall der sog. Unterlassungsklage.
Nach ganz herrschender Meinung ist diese auch bei einer noch nicht stattgegefundenen, sondern nur zu befürchteten Beeinträchtigung zulässig.
Im BGB wird dabei grundsätzlich auf § 1004 direkt oder analog
abgestellt.

Zu den Besonderheiten des Urheberrechts deines Falles :
Bei dir spielen sicherlich Besonderheiten des Urherberrechts und des entsprechenden Gesetzes eine Rolle, insoweit müsstest du jemanden aufsuchen, der dir dort seine Kenntnisse zur Verfügung stellt, oder du suchst einfach eine rechtswissenschaftliche Bibliothek auf und informierst dich selbst. Ersteres ist zwar teurer, aber sicherer und daher dir ans Herz zu legen.

Ciao

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