Hallo Freunde,
wenn ich nun einen tollen (Firmen-)Namen habe und den ins Handelsregister eintragen lasse, muß ich diesen dann noch extra schützen lassen? Und wenn ja, wie?
Ich freue mich schon auf Eure Antworten.
Gruß Gernot
Hallo Freunde,
wenn ich nun einen tollen (Firmen-)Namen habe und den ins Handelsregister eintragen lasse, muß ich diesen dann noch extra schützen lassen? Und wenn ja, wie?
Ich freue mich schon auf Eure Antworten.
Gruß Gernot
Hallo,
gründe eine GmbH und der Name gehört Dir.
Die Industrie- und Handelskammer will bei der Genehmigung des Namens auch mitreden, gibt einige Richtlinien zur Namensvergabe, so z.B. muss daraus das Geschäftsfeld hervorgehen.
Wir haben darüber einige Tage verhandelt (gegrübelt), kamen dann doch zum gewünschten Ergebnis.
Gruss
gerd
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In das Handelsregister werden nur Firmen eingetragen, die mehr oder minder ernsthaft (Spott von mir) vorhaben, einen Gewerbebetrieb zu betreiben. Da es in Deutschland manche Firmennamen mehrfach gibt (Globus heißt nicht nur unsere Erde als beleuchtete Kugel auf dem Fernseher und auch nicht nur der Sexladen aus Flensburg, sondern x-fach in vielen Handelsregistern), würde ich eher vorschlagen, Du sicherst Deine Rechte im Markenregister. Dort können auch gewerblich nutzbare Namen eingetragen werden, die keinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erfordern.
Mehr dazu unter http://www.patentamt.de. Unter „Formulare/Merkblätter“ findest weitere Hinweise zum Einstieg ins Thema. Dann schaust bei http://www.online-recht.de rein. Da steht soviel zur Anmeldung der Marken (Warenzeichen), daß Du die nächsten Wochenende beschäftigt bist.
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