ich habe einem mir bis dahin unbekannten, dem Vernehmen nach nicht sehr seriösen Verleger, der einen vor vielen Jahren erschienenen Kurzroman von mir nachdrucken wollte, das mehrfach schriftlich untersagt (die Rechte liegen nachweislich bei mir). Jetzt erfahre ich, dass er dennoch drucken wird. Was kann ich tun?
du kannst ganz normal auf gerichtlichem Wege klagen. Dann muss der Verleger seine gesamte illegale Auflage deines Buches einstampfen lassen. Vielleicht reicht aber auch schon die Androhung dieser Klage oder ein „netter“ Brief von einem Anwalt?
Gruß, Susan
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Dein Vorschlag ist sicherlich der „normale“ Weg. Das Problem bei diesem „Verleger“ ist nur, daß ich ihn nicht packen kann. Er hat dem Vernehmen nach schon einen OE geleistet, macht alles mit dem Namen seines minderjährigen Sohnes, ist keine richtige Firma, hat auch keine ISBNs und verkauft seine geklauten Nachdrucke übers Internet bzw. an Direktbesteller (und davon gibt es, da es sich um eine Fan-Literaturgattung handelt, genügend). Ein echter Raubdrucker eben. Als mir das Gleiche in Polen passierte, habe ich gar nicht erst versucht, irgendetwas zu unternehmen. Aber hier muß es doch irgendwelche Möglichkeiten geben. Dachte ich jedenfalls.