Wie sehen die Kündigungsfristen ohne Vertrag aus?

Guten Tag,

Es besteht kein Arbeitsvertrag.Nach welchem Recht,werden Die Kündigungsfristen wirksam? Von beiden Seiten,also Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Danke im voraus,
Oliver

… ohne schriftlichen Vertrag …

Es besteht kein

schriftlicher

Arbeitsvertrag.Nach welchem Recht,werden Die
Kündigungsfristen wirksam?

  1. nach § 622 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html)

  2. nach einem möglicherweise als allgemein geltend erklärten Tarifvertrag (in der FAQ-Liste hier zu finden)

Gruß

Stefan

Nicht ganz so schnell :smile:
Hi!

Es kann durchaus sein, dass man MÜNDLICH andere Fristen vereinbart hat, was durchaus wirksam wäre (mal unter der Voraussetzung, dass für den AN keine länge Frist vereinbart wurde als für den AN).

Ich glaube nicht, dass das hier der Fall ist, ich weiß auch, dass sich die Beweisbarkeit schwierig darstellen kann, aber anmerken sollte man das imho trotzdem.

VG
Guido