Wie sehr kommt den illegalen Streams das Urheberrechtsgesetz den Konsumenten entgegen?

Hallo,

Verschiedene Paragraphen das UrhG behandeln das zur Verfügung stellen von Öffentlichen Werken. Die Erlaubnis bsp. in §18a und b. Der Konsument nutz nur die Zurverfügung Stellung, man ist somit kein illegaler Streamer, da man nicht wissen muss, woher die Quelle kommt. Habe schon oft anklagen auf „illegales“ Streamen und downloading, den klagenden Anwälten so zurückgewiesen. Aber evtl. hatte ich nur Glück. Hier noch mal der noch wichtigere §19:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
(1) Das Vortragsrecht ist das Recht, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen.(2)
Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch
persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk
öffentlich bühnenmäßig darzustellen.(3) Das
Vortrags- und das Aufführungsrecht umfassen das Recht, Vorträge und
Aufführungen außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung
stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische
Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.(4)
Das Vorführungsrecht ist das Recht, ein Werk der bildenden Künste, ein
Lichtbildwerk, ein Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder
technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu
machen. Das Vorführungsrecht umfaßt nicht das Recht, die Funksendung
oder öffentliche Zugänglichmachung solcher Werke öffentlich wahrnehmbar
zu machen (§ 22).

eine Antwort an mich selber, wäre das Gesetz so zu belassen, also Aufführungen sind auch Digital. Den wo aufgefüht wird ist nicht wichtig. Es bleibt ein aufgeführtes Werk, ob im Privaten oder Öffentlichen. Da sich das auch schwer verbieten lässt und es den Bekannheitgrad das Urhebers entgegenkommt und niemand will jemanden verbieten Ihn seine Verfiefältigung streitig zu machen. Musiker, Schauspieler profitieren davon, das jeder sie sehen kann, wäre eine Idee einfach den Internet Anbietern, die mit den Konsumenten ja gekoppekt sind, eine Gebür abzuverlangen. So dass der Kunstoffene, nicht mehr illegal gucken muss, sondern in seiner Internet Rechnung von 20-25€ ein Kulturbeitrag enthalten sein darf.