Wie setzt man Garantien durch?

Hallo Rechtsexperten,

wozu gibt’s eigentlich Garantien? Folgender Fall: In einem Münchner Computershop ein DVD-Laufwerk (DVD LiteOn) gekauft. Nach ein paar Monaten ist es kaputt. Anfrage beim Shop: Der existiert nicht mehr, jedenfalls nicht in dieser Form. Zwar gibt es ein Geschäft mit ähnlichem Namen, aber eine Kleinigkeit ist verändert worden, auch die Geschäftsführer sind andere. Den Chef des früheren Shops würde man auf irgendeinem Flohmarkt treffen, sagen die. Also Versuch, beim Hersteller weiterzukommen. Nach diversen Anrufen wird man nach Holland verwiesen. Schwierige Verständigung, natürlich ohne Erfolg. In Deutschland gibt’s anscheinend niemand, der zuständig ist.

Dass ich nicht der einzige bin, der mit solchen Problemen zu kämpfen hat, ist mir klar. Mich würde nur interessieren, was Garantien eigentlich in derartigen Fällen sollen. Wer zieht denn bei Kleinbeträgen - hier handelt sich’s ja „nur“ um 86,41 € - immer gleich vor den Kadi? Oder wenn es um noch viel weniger geht? Ein paar Anrufe, vielleicht sogar nach Holland, kosten wahrscheinlich viel mehr.

Langer Schreibe kurzer Sinn: Garantie gut und schön - aber der Kunde ist oft trotzdem der Blöde. Oder sehe ich das alles falsch?

Viele Grüße
Lorenz

Hi Lorenz,

es wird dich fürchterlich mitsam deinen Grundfesten erschüttern, aber:

Es gibt keine Garantie. Du kannst deine vorgeblich daraus erstandenen Rechte nirgendwo einklagen, egal ob es sich um 80 oder 8000 Euro handelt.

Was du eventuell meienn könntest, heißt Gewährleistung. Diese bezieht sich auf Mängel, die zum Kaufzeitpunkt der Sache angehaftet waren. Binnen der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war, nach Ablauf dieser Frist wird diese Ehre dann dir per Beweislastumkehr zuteil.

Gruß

HM :smile:))

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Hallo HM,

Es gibt keine Garantie. Du kannst deine vorgeblich daraus
erstandenen Rechte nirgendwo einklagen, egal ob es sich um 80
oder 8000 Euro handelt.

natürlich kann man das. Die Garantiebedingungen sind Teil des Kaufvertrages und man erwirbt beim Eintreten des Garantiefalles durchaus einen Anspruch unter der Voraussetzung, daß die notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Das geht sogar soweit, daß Garantieansprüche in einem Insolvenzverfahren angemeldet werden können (und sollten).

Daß meist die Bedingungen dafür sorgen, daß man doch keinen Anspruch hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Was du eventuell meienn könntest, heißt Gewährleistung. Diese
bezieht sich auf Mängel, die zum Kaufzeitpunkt der Sache
angehaftet waren. Binnen der ersten 6 Monate muss der
Verkäufer nachweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe
mangelfrei war, nach Ablauf dieser Frist wird diese Ehre dann
dir per Beweislastumkehr zuteil.

Dazu auch dies: FAQ:1152

Gruß,
Christian

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Die Garantiebedingungen sind Teil des

Kaufvertrages

DANN ist das was anders, logisch ! Davon schreibt er aber nix.

HM

Hallo Christian, hallo HM,

danke für Eure Antworten, die allein schon zeigen, wie verwirrend das alles ist. Mein Problem war aber eigentlich ein ganz anderes: Gibt es eine Chance, seine Rechte - wie immer man sie auch nennen will - d u r ch z u s e t z e n, ohne gleich zum Gericht zu rennen? Hilft einem da vielleicht der Verbraucherschutz oder eine andere Organisation? Oder kostet das dann auch gleich wieder eine Stange Geld? Ich habe nämlich den Eindruck, dass das alles nur auf viel Papier steht, aber die meisten ohnehin den Ärger scheuen und die Zeit nicht haben, sich ihr Recht zu verschaffen.

Grüße
Lorenz

Die Garantiebedingungen sind Teil des

Kaufvertrages

DANN ist das was anders, logisch ! Davon schreibt er aber nix.

Was denn sonst??

C.

Hallo!

danke für Eure Antworten, die allein schon zeigen, wie
verwirrend das alles ist. Mein Problem war aber eigentlich ein
ganz anderes: Gibt es eine Chance, seine Rechte - wie immer
man sie auch nennen will - d u r ch z u s e t z e n, ohne
gleich zum Gericht zu rennen? Hilft einem da vielleicht der
Verbraucherschutz oder eine andere Organisation? Oder kostet
das dann auch gleich wieder eine Stange Geld? Ich habe nämlich
den Eindruck, dass das alles nur auf viel Papier steht, aber
die meisten ohnehin den Ärger scheuen und die Zeit nicht
haben, sich ihr Recht zu verschaffen.

Also entweder er macht es freiwillig oder du klagst. Verbände oder Organisationen können durchaus helfen, auch ein Brief eines Rechtsanwaltes wirkt oft wunder. Schlussendlich durchsetzen kannst und darfst (!) du deine Ansprüche allerdings nur bei Gericht. Es ist schon klar, dass man nicht gerne vor Gericht geht, das kostet Zeit, Geld und vor allem Nerven, aber dennoch wenn es notwendig ist, dann ist es am besten rechtzeitig vor Gericht zu gehen und nicht zu lange zu warten.

Gruß
Tom

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dann ist es am

besten rechtzeitig vor Gericht zu gehen und nicht zu lange zu
warten.

Gruß
Tom

Klar. Wegen 80 Euro.

HM

Hallo!

Klar. Wegen 80 Euro.

Ja entweder du klagst sie ein oder du verzichtest drauf, das ist doch die Alternative oder nicht?? Es muss halt jeder in der konkreten Situation entscheiden, was besser ist (kein Mensch hat gesagt, dass man immer prozessieren soll), aber wenn ich auch nur 1 Eurocent durchsetzen will, muss ich und kann ich vor Gericht. Ich verstehe daher dein Posting nicht, die Ausgangsfrage ging ums „Durchsetzen“!

Gruß
Tom

Zitat aus Erstbeitrag: „Anfrage beim Shop: Der existiert nicht mehr“.

Wenn bittschän willst du dann verklagen ?

Ich werde Hitler und Stalin auch verklagen, weil die dran schuld haben, dass ich 1985 am Wehrkundeunterricht teilnehmen musste.

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Zitat aus Erstbeitrag: „Anfrage beim Shop: Der existiert nicht
mehr“.

Wenn bittschän willst du dann verklagen ?

Wohl denjenigen, der den Shop betrieben hat, wenn sollte man denn sonst verklagen? (Wie schon gesagt, ob das wirtschaftlich oder sonst wie sinnvoll ist, habe ich nicht beurteilt, sondern nur wie man seinen Anspruch durchsetzt?)

Gruß
Tom