Hallo!
Wie setzt man eigentlich gewerblich genutzte Kellerräume im gemieteten Haus ab? Die Räume qualifizieren sich nicht als Wohnfläche. Man mietet sie aber ja jedoch dennoch mit, wenn man ein Haus mietet. Wie berechnet man den Betrag den man dafür absetzen kann?
Anteilig.
Anteilig vermutlich ja, nur wie genau? Denn als Wohnfläche qualifizieren sich die Kellerräume ohne Fenster und Heizung ja nicht. Einfach zur Wohnfläche mit dazurechnen geht also nicht.
Da hast Du leider ganz schlechte Karten.
Grundvoraussetzung wäre es schon einmal die Räume als Gewerbefläche zu benennen. Davor freilich ein Gewerbe anzumelden. Dann braucht es ein Firmenschild (wenn es blöd läuft), und eine Genehmigung vom Vermieter. Bitte nicht wundern wenn dann das Ordnungsamt kommt.
Also wer Kohle vom Staat will, muss sich erstein mal qualifizieren und Steuern entrichten.
Wenn es sich bei Euch um einen Keller handelt, der für nette Fotos für E-Bay dient,
ist eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer nicht zu umgehen.
Allerdings könntest Du dann auch eine Kameraausrüstung sowie DSL-Kosten und einen PC im Rahmen der gesetzlichen Regelungen absetzen.
Meine Wissensquelle von 1998. Meine Ex-Frau (Verkäuferin), hatte damals für die halbe Nachbarschaft Klamotten, Schuhe und, und und versteigert. Hierzu wurde in einem schönen
Einfamilienhaus der Party-Keller in ein Studio umgewandelt, meine Werkstatt in einen Lagerraum.
Ich war heilfroh als nach 200-300 Transaktionen das Finanzamt endlich eingeschritten war,
und der „Gewinn“ so ziemlich der Steuernachzahlung entsprach.
So bis 50-100 Auktionen, wird man zumeist in Ruhe gelassen, die lassen sich auch privat im Rahmen
von einem Hobby durchführen (z.B. Oldtimer, seltene oder gebrauchte Teile an den Mann zu bringen)
Herzlichst Nachtfalke68
Wir sind schon seit vielen Jahren selbständig und setzen auch alles mögliche ab. Es geht mir bei meiner Frage nur darum wie man Kellerräume die keine Wohnräume sind, absetzen kann, wenn man sie in einem gemieteten Haus rein gewerblich nutzt.