Wie setzt sich die Betriebsrente zusammen?

Hallo,

Haben wir das Recht über eine Auflistung wie sich die Betriebsrente zusammensetzt???

Mein Mann war 33 Jahre in einem großen Betrieb tätig.
Bei Arbeitsbeginn unterschrieb er einen Vertrag mit Betriebrente von 10.-DM(damals)pro Arbeitsjahr.
Das würde also heute 330.-DM- ca.170.-€ monatlich ausmachen.
Der Betrag ist allerdings über die ganzen Jahre gestiegen,aber wir haben nie ein neues Schreiben erhalten, wie hoch heute die Betriebsrente ist!Nicht einmal bei der Währungsumstellung.

Jetzt ist mein Mann Rentner und wir haben nur ein einfaches Schreiben mit dem Bruttobetrag bekommen.

Darf das der Betrieb? Steht uns eine Aufgliederung wie sich die Betriebsrente zusammensetzt - minus abzüge zu?

Ich habe bereits übers Internet beim Betrieb eine Aufgliederung angefordert,darauf haben wir einen Anruf mit lauter ausreden bekommen.

Da der Betrag nicht um viel höher ist,kommen wir uns beschiessen vor.

Danke für alle Antworten

Gruß
monika61

Wie ist die Frage „Haben wir ein Recht über eine Auflistung … ?“ zu verstehen? Einen GESETZLICHEN Anspruch gibt es nicht, ob ein tariflicher oder vertraglicher besteht, hängt von den auf den Arbeitsvertrag anwendbaren tariflichen, betrieblichen oder vertraglichen Regelungen ab. Allgemein üblich ist ein derartiger Anspruch nicht, nicht einmal bei der Währungsumstellung, obwohl zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Benachrichtigung sinnvoll war und vielleicht auch häufig erfolgte. Aber geht es wirklich darum? Ist das Problem nicht eher die Frage: Hat der Ehemann eine Anspruch auf eine höhere Betriebsrente als die 10 DM pro Dienstjahr, also die 170 Euro pro Monat? Aus der Anfrage ist kein Ansatzpunkt für die Annahme zu erkennen, dass ein derartiger Anspruch bestehen könnte. Sollte der Verdacht bestehen, dass betriebliche Regeln einen höheren Anspruch begründen, müssen diese Regeln ermittelt werden, z. B. durch Anfragen beim Betriebsrat, bei der zuständigen Gewerkschaft oder bei einem vertrauenswürdigen aktiven Betriebsmitglied. Möglicherweise „mauert“ die Betriebsleitung, um Geld zu sparen.
Eine gesetzlich geregelte „Dynamisierung“, also eine Anpassung an höhere Lebenshaltungskosten, gibt es im Betriebsrentenrecht lediglich für laufende Betriebsrenten. Danach hat der Ehemann einen Anspruch darauf, dass alle drei Jahre die Rente entsprechend der Entwicklung des Verpraucherpreis-Index angepasst wird.