… Anwalt durch?
Tag zusammen,
ich hoffe man kann mir an dieser Stelle helfen.
Ich habe im Monat März diesen Jahres eine Grafikkarte über einen bei Amazon geführten Händler gekauft.
Leider weißt diese Grafikkarte nun einen Defekt auf.
Ich bin im Bereich After Sales Service tätig und behaupte mich ein wenig mit Sachlage auszukennen.
Da der Defekt/Sachmangel innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist, wäre der Verkäufer in der Beweispflicht. Sprich müsste mir nachweisen das der Fehler noch nicht bei Auslieferung vorhanden war, sofern er meiner Reklamation nicht nachkommen wollen würde. Was ja nicht vorkommen wird.
Nun ist es so, das ich mich nach §439 (Nacherfüllung)
unter Berücksichtung der Möglichkeiten und entstehenden Kosten für den Händler für einen Austausch der Grafikkarte entschieden habe und eine Reparatur ausdrücklich abgelehnte.
Der Händler stellte sich vorerst Quer und sagte er wolle die Grafikkarte zum Hersteller (MSI) zur Überprüfung schicken weil er das immer so macht. Alternativ könnte ich mich auch selbst an MSI wenden.
Letzteres ist z.B falsch. MSI sieht in diesem Fall vor das man den Distributor kontaktiert um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Nach langem hin und her erhielt ich die Antwort „Wenn sich nach der Eingangsprüfung heraus stellt das die Karte tatsächlich defekt ist, tauschen wir die Karte sofern vorhanden direkt aus“ Die Karte war laut eigener Aussage vorhanden und auch auf der Homepage war sie als lieferbar gekennzeichnet. Ich schickte die Karte also ein und glaubte meinen Augen nicht als die Karte plötzlich am nächsten Tag nicht mehr lieferbar war. Quasi von einem auf den anderen Tag.
Ich glaube ich muss nicht sagen was ich für eine Vermutung habe.
Ich wüsste nun gerne folgendes:
Was kann ich tun wenn der Händler jetzt sagt „Oh, wir haben die Karte doch nicht mehr auf Lager und müssen sie einschicken“. Zu einem: Darf er das ohne mich zu informieren? Zum zweiten: Kann ich in diesem Fall eine Gutschrift verlangen bzw. dem Händler den Kauf der selben Karte bei einem anderen Händler in Rechnung stellen ohne eine Anwalt zu kontaktieren?
Eine dritte Möglichkeit wäre folgende:
Ich verlange vom Händler das er entweder das selbe Modell liefert oder dies zu besorgen hat.
Wie stehen hier meine Chancen und Möglichkeiten und habe ich mit meinen Aussagen recht?