Wie sich gegen Handwerkerrechnung wehren

Hallo ihr Rechtsgelehrten,

mal angenommen, ein Mensch A hat einen Garten. Hinter dem Garten ist eine etwas höher gelegene Ebene. Der Garten ist mit Pflanzsteinen eingegrenzt.
A will nun einen Aufgang nach oben legen lassen und fragt nach einem Kostenvoranschlag dafür bei dem Landschaftsgärtner G.

G. meint, das könne man so nicht sagen, er müsse dazu eine Gesamtplanung machen und diese würde 220 Euro kosten.
Damit ist A einverstanden.

G fragt noch wofür A denn die obere Fläche möchte und dieser meint für Spielgeräte für die Kinder.

Nun unterschreibt A den Vertrag auf Planungsarbeit von 220 Euro, eben in der Hoffnung dadurch einen Kostenvoranschlag zu bekommen.
In dem Vertrag steht lediglich dass es sich um Planungsabrbeiten für das neu zu nutzende Gelände handelt.

Via Mail macht A deutlich, dass der Schwerpunkt auf dem Übergang und dem Aufgang liegen soll. (diese Mails hat A noch auf seinem Rechner)

Dann kommt G. und vermisst den Garten. Auf die Frage nach dem „Wozu“ bekommt A von G die Antwort, dass dies eben für das Gesamtkonzept wichtig sei.

Nun erhält A einen Plan, auf dem ist der obere Gartenteil eingezeichnet. Weiterhin ist auf dem Plan eingezeichnet eine Schaukel eine Wippe, Sandkasten, Pflanzen. Und er erhält eine Rechnung von 220 Euro. Die Zeichnung erinnert eher an ein Kinderbild. Aber mag ja sein, dass dies so üblich ist.

A erhält kein Konzept für den Übergang und die Treppe und keinen Kostenvoranschlag.

Nach einem klärenden Telefonat indem A G bittet, die Planung für Über-und Aufgang nachzureichen und das A so nicht mit der Planung einverstanden ist, bezichtigt G A, dass er die Rechnung prellen wolle und beendet das Gespräch. Eine schriftliche Erläuterung, worum es A geht, nämlich eben um die Planung der Treppe, bleibt unbeantwortet.

  • Wie könnte sich A zum Beispiel gegen diese Rechnung wehren?
  • Sollte es tatsächlich zu einem Mahnverfahren kommen, wo liegt die Beweislast (es wurde viel mündlich besprochen, Mails sind noch auf As Rechner)?
  • Wie läuft so ein Mahnverfahren?

Vielen Dank jetzt schon und liebe Grüße

Stefan

Schmerzensgeld
Hallo,

In dem Vertrag steht lediglich dass es sich um
Planungsabrbeiten für das neu zu nutzende Gelände handelt.

Nun unterschreibt A den Vertrag auf Planungsarbeit von 220
Euro
Dann kommt G. und vermisst den Garten.
Nun erhält A einen Plan

Was ist an der Rechnung nun nicht klar?

Bezahlen, weitere Kosten vermeiden, und einen seriösen Fachmann suchen.

Grüße
Tommy

Hallo,
in der Rechnung steht: Planungsarbeiten.
Das Ergebnis dieser Planung ist, wie schon gesagt, ein Umriss des hinteren Gartenteils mit von Hand eingezeichneter Schaukel, Bank und Wippe.
Kurz und knapp:
A wollte ein Kostenvoranschlag für einen Aufgang zur Plattform und bekommt von G eine (m.E. grottenschlechte) Planung von dieser Plattform.

Meines Erachtens: Thema verfehlt 6.

LG
Stefan

Hallo Stefan,

Nun unterschreibt A den Vertrag auf Planungsarbeit von 220
Euro, eben in der Hoffnung dadurch einen Kostenvoranschlag zu
bekommen.
In dem Vertrag steht lediglich dass es sich um
Planungsabrbeiten für das neu zu nutzende Gelände handelt.

Hier scheint der Knackpunkt zu sein. Für mich ist es ungefähr so, als ob A zum Bäcker geht, ein Brot verlangt und hofft einen Kuchen zu bekommen. Es wurde genau das gemacht, was vertraglich vereinbart war.

  • Wie könnte sich A zum Beispiel gegen diese Rechnung wehren?

A sollte zahlen und den Betrag als „Lehrgeld“ verbuchen. Ansonsten wirft er schlechtem Geld noch gutes Geld hinterher.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Stefan,

Nun unterschreibt A den Vertrag auf Planungsarbeit von 220
Euro, eben in der Hoffnung dadurch einen Kostenvoranschlag zu
bekommen.
In dem Vertrag steht lediglich dass es sich um
Planungsabrbeiten für das neu zu nutzende Gelände handelt.

Hier scheint der Knackpunkt zu sein. Für mich ist es ungefähr
so, als ob A zum Bäcker geht, ein Brot verlangt und hofft
einen Kuchen zu bekommen. Es wurde genau das gemacht, was
vertraglich vereinbart war.

Hallo,
um in diesem Bild zu bleiben, würde ich es eher so beschreiben:
A geht zu Bäcker und fragt nach, was denn ein Brot kostet.

Der Bäcker fragt dann, wozu er das Brot denn brauche und A sagt zum Grillen.
Ja, mein der Bäcker, dann müsste er eine Gesamtplanung machen, die kostet fünfzwanzig.
Weil A nun unbedingt wissen will, was das Brot kostet, stimmt er zu und unterschreibt den Vertrag über die Planung.

Dann bekommt er kurze Zeit später einen Plan, auf dem ist drauf, was für ne Wurst auf den Grill passt und dazu eine Rechnung von fünfzwanzig.

Liebe Grüße
Stefan