ich habe bei dem Umbau eines alten Hauses inmitten der Altstadt zu einen Festpreis für ein schlüsselfertiges Haus vereinbart. Der Architekt gab ich daher Auszahlungsvollmacht. Durch seine Empfehlung bekam ich mein Bankdarlehen und er kassierte die Provision der Bank. Er machte Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die überhaupt nicht realisierbar waren weder vom qm-Preis noch von der tatsächlichen Ausführung. Er nannte einen Fertigstellungstermin ca. 1 Jahr nach Baubeginn. Das Haus (60 qm) Grundstück und zweistöckig wurde erst 2 Jahre nach Baubeginn beendet. Das war seine Absicht. Ich habe nie eine Rechnung zu Gesicht bekommen sondern nur stereotype Rechnungen erhalten mit der Bemerkung „für erbrachte Leistung“ OHNE WEITERE BEMERKUNG. Nach der vollen Auszahlung des Festpreises, verschwanden Architekt und Bauunternehmer, die sich wahrscheinlich das Geld untereinander geteilt haben - alles nur Schwarzarbeit als das Haus noch im Rohbau stand und ich mußte alleine auf meine zusätzlichen Kosten zuendebauen. Ich möchte wissen, wohin wir gehen, wenn solche Leute nicht sofort ins Gefängnis kommen oder zur Auszahlung der Schadenssumme gezwungen werden. Jetzt bin ich beim Landgericht, um mindestens dies Festpreissumme einzuklagen. Das Problem ist nur, daß mein Schaden viel höher als nur der Unterschied zwischen Festpreissumme und tatsächlichem Aufwand ist. Außerdem war der vereinbarte Fertigstellungstermin nicht eingehalten worden und ich hatte nicht nur das hohe Darlehen ohne Mieteinnahmen zu zahlen sondern auch noch zusätzliche Mietkosten. Außerdem lebe ich jetzt noch mit einem völlig unbrauchbaren Badezimmer, in dem alle Fliesen von der Wand fallen. Ein wahres Fiasko. … Am 14. August d.J. soll die Entscheidung fallen. Bin mal gespannt… 6 Jahre nach Fertigstellung - nur Anwaltskosten und Kosten für Beweissicherungsverfahren … ich habe nur gezahlt und habe noch keinen Pfennig gesehen. Das soll eine Warnung sein für alle, die bauen…
Oh, Mann,
das klingt tatsächlich nach jemandem, der es mit der Berufsehre nicht wörtlich nimmt (Er war dann aber auch nicht nur Architekt, sondern eher Bauträger, oder nicht ?!) - ich hoffe, Dein Rechtsanwalt kennt sich mit Baurecht ein bisschen aus, denn da sind einige knifflige Sachen zu beachten … auch wenn´s unüblich ist, wenn ich Dir Tipps gebe (zumal ich auch nur Deine Seite der Geschichte kenne), wie Du gegen einen Kollegen vorgehen kannst, aber es ärgert mich, wenn so der Ruf einer ganzen Berufsgruppe in den Schmutz gezogen wird und vielleicht helfen Dir ja die einen oder anderen Anstösse, um noch zu Deinem Recht zu kommen.
Natürlich sind diese Angaben nur Vermutungen, die auf Deinen Darstellungen beruhen * :
ich habe bei dem Umbau eines alten Hauses inmitten der
Altstadt zu einen Festpreis für ein schlüsselfertiges Haus
Festpreis ist Festpreis - wenn Du keine Änderungswünsche hattest oder aufgrund von Umständen, die weder der Architekt noch der Bauunternehmer zu vertreten hatten oder hätten erkennen müssen (!), die Kosten gestiegen sind, gilt der entsprechende Preis für die vereinbarte Leistung
vereinbart. Der Architekt gab ich daher Auszahlungsvollmacht.
O.K. - hinterher ist man immer klüger - NIE MACHEN !!!
Durch seine Empfehlung bekam ich mein Bankdarlehen und er
kassierte die Provision der Bank. Er machte
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die überhaupt nicht
realisierbar waren weder vom qm-Preis noch von der
tatsächlichen Ausführung. Er nannte einen
Fertigstellungstermin ca. 1 Jahr nach Baubeginn.
Hast Du das schriftlich? Für Termin- und Kostenzusagen haftet der Architekt. Er darf (je nach Leistungsphase HOAI) um bestimmte Prozentsätze „danebenliegen“ aber 6 Jahre statt 1 Jahr ist fern jedes „Verschätzens“.- Der Architekt schuldet Dir nach verschiedenen Leistungsphasen (HOAI) verschieden genaue Kostenermittlungen (gem DIN 276) - falls er die nicht erbracht hat, war seine Leistung unvollständig und Du darfst sein Honorar kürzen - falls er sie erbracht hat, darf er nur noch wenig „danebenliegen“ …
Das Haus (60
qm) Grundstück und zweistöckig wurde erst 2 Jahre nach
Baubeginn beendet. Das war seine Absicht. Ich habe nie eine
Rechnung zu Gesicht bekommen sondern nur stereotype Rechnungen
erhalten mit der Bemerkung „für erbrachte Leistung“ OHNE
WEITERE BEMERKUNG.
Das ist keine Prüffähige Rechnung, Du hättest ihm eigentlich überhaupt nichts bezahlen müssen, bis er Dir eine prüffähige Rechnung vorlegt.
Nach der vollen Auszahlung des Festpreises,
Das ist jetzt natürlich schwierig. Dein Rechtsanwalt muss eine Überzahlung feststellen und den zuviel gezahlten Betrag zurückfordern.
verschwanden Architekt und Bauunternehmer, die sich
wahrscheinlich das Geld untereinander geteilt haben - alles
nur Schwarzarbeit als das Haus noch im Rohbau stand und ich
mußte alleine auf meine zusätzlichen Kosten zuendebauen. Ich
möchte wissen, wohin wir gehen, wenn solche Leute nicht sofort
ins Gefängnis kommen oder zur Auszahlung der Schadenssumme
gezwungen werden. Jetzt bin ich beim Landgericht, um
mindestens dies Festpreissumme einzuklagen. Das Problem ist
nur, daß mein Schaden viel höher als nur der Unterschied
zwischen Festpreissumme und tatsächlichem Aufwand ist.
Außerdem war der vereinbarte Fertigstellungstermin nicht
eingehalten worden und ich hatte nicht nur das hohe Darlehen
ohne Mieteinnahmen zu zahlen sondern auch noch zusätzliche
Mietkosten.
Dann klagst Du aber doch nicht auf Preisminderung in Folge Mangelhaft erbrachter Leistung (VOB/BGB), sondern auf Schdenersatz im Sinne des BGB. Dein Schaden (Miete in der Zeit, während der Du nicht einziehen konntest) ist klar festzustellen und hierfür steht Dir ein Ersatz vom Schadensverursacher zu. (wenn es tatsächlich so eindeutig feststellbar ist)
Außerdem lebe ich jetzt noch mit einem völlig
unbrauchbaren Badezimmer, in dem alle Fliesen von der Wand
fallen. Ein wahres Fiasko. …
Ja, SchXXXe - Schwierig … wahrscheinlich hast Du den Fliesenleger auf eingene Rechnung bestellt und der Rohbauer / Putzer / Architekt (Bauüberwachung) schieben den schwarzen Peter auf den Fliesenleger … falls die Fliesen aber im Auftrag des „Festpreises“ drin waren, musst Du das nur feststellen, und einen der in Frage kommenden ansprechen … aber im Vergleich zu Deinem gesamten Schadden sind das finfnziell die berühmten „Peanuts“, nur jeden morgen beim Zähneputzen ist es `halt das, was Dir auffällt, … klar.
Am 14. August d.J. soll die
Entscheidung fallen. Bin mal gespannt… 6 Jahre nach
Fertigstellung - nur Anwaltskosten und Kosten für
Beweissicherungsverfahren … ich habe nur gezahlt und habe
noch keinen Pfennig gesehen. Das soll eine Warnung sein für
alle, die bauen…
Ähm - auch wenn das jetzt sehr unglaubwürdig klingt, weil doch jeder schon mal zumindest im kleinen solche Erfahrungen gemacht hat (Nach dem Motto: „Handwerker sind viel zu teuer.“ oder „Mit `nem Architekten dauerts nur doppelt so lange, wird dreimal so teuer, und am Ende ist´s Dach trotzdem undicht“) möchte ich hdoch noch mal sagen, dass wir nicht alle so sind … ich kann hier natürlich mit ein paar Zeilen nicht das Vertrauen wieder flicken, das Du über sechs Jahre und xxx.xxx,- DM verloren hast, trotzdem liegt´s mir irgendwie auf dem Herzen, es zumindest mal zu sagen.
Viel Glück am 14.August und hoffentlich ermahnt da hier einige Kollegen, es gelegentlich doch mal genauer zu nehmen.
Tim
*: Das muss ich allein schon deshalb feststellen, um nicht selbst noch in die Schusslinie zu kommen … zumal ich hier ja auch keinen Anwalt spielen möchte.