Wie sicher sind die anteile bei Genossenschaftsban

Hallo,
wer kann sagen wie es mit der Sicherheit bei Raiffeisen u- volksbanken aussieht wenn man bei diesen Instituten Geschäftsanteile erwirbt.
Diese Anteile sind ja nicht durch den Einlagensicherungfond geschützt und können bei Konkurs weg sein, ja sogar eine Nachzahlung des selben Betrages des Geschäftsanteiles wurde gesagt sei dann theoretisch fällig.
Wie hoch würdet ihr das Konkursrisiko einer Genossenschaftsbank, in diesem Fall Raiffeisen-Volksbank einschätzen?
Danke für die Antworten.

Mfg. Thomas

Hallo,

Wie hoch würdet ihr das Konkursrisiko einer
Genossenschaftsbank, in diesem Fall Raiffeisen-Volksbank
einschätzen?

FAQ:2682

Gruß
Christian

Hallo,
hier geht es aber nicht um Einlagen sondern um Genossenschaftsanteile sprich Eigenkapital.
Ich kann mich nicht erinnern, daß in den letzten Jahrzehnten eine Genossenschaftsbank insolvent wurde, weil sie im Zweifel vorher fusionierten oder übernommen wurden. Die letzte, die mir hier im Süden einfällt ist die Acredobank. Wie das damals genau lief, habe ich aber nicht verfolgt, das Bankgeschäft wurde jedenfalls von der EKK übernommen.

Cu Rene

Hallo,

hier geht es aber nicht um Einlagen sondern um
Genossenschaftsanteile sprich Eigenkapital.

ich weiß. Dennoch habe ich auf den FAQ-Eintrag nicht umsonst verlinkt. Ich zitiere den letzten Satz aus der Abteilung für die genossenschaftlichen Institute:
„Hinzu kommen noch Haftungsverbünde, die die Liquidität und letztlich auch die Existenz der einzelnen Institute an sich absichern.“

Gruß
Christian

„Hinzu kommen noch Haftungsverbünde, die die Liquidität und
letztlich auch die Existenz der einzelnen Institute an sich
absichern.“

Und die garantieren auch, dass die Eigenkapitalgeber im Fall des Falles ungeschoren bleiben? Ich fand den FAQ-Verweis auch ein bisschen knapp :smile:.

Grüße,
Sebastian

Hallo,

Und die garantieren auch, dass die Eigenkapitalgeber im Fall
des Falles ungeschoren bleiben? Ich fand den FAQ-Verweis auch
ein bisschen knapp :smile:.

verstehs als erstes Angebot. Wenn Du 'was besseres hast, nur raus damit.

Gruß
Christian

Und die garantieren auch, dass die Eigenkapitalgeber im Fall
des Falles ungeschoren bleiben? Ich fand den FAQ-Verweis auch
ein bisschen knapp :smile:.

verstehs als erstes Angebot. Wenn Du 'was besseres hast, nur
raus damit.

Leider kaum. Neugierigerweise habe ich die Satzung einer genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung ergoogelt (http://www.bvr.de/public.nsf/D12E0EC06274EAABC1256F7…)… dort heisst es unter Verfahrensregel 18 nur kurz gefasst:

c Heranziehen des Eigenkapitals
ca In jedem Sanierungsfall ist zu prüfen, ob und inwieweit eine Heranziehung des Eigenkapitals der Bank möglich ist.

Also kann man als Genosse wohl nicht gerade fest darauf wetten, im Fall des Einspringens des Verbunds ungeschoren zu bleiben…

Viele Grüße,
Sebastian

Ich sag mal so… ich kenne eine Voba bei der massiv eingesprungen werden musste und die Mitglieder haben keinen Cent ihnrer Anteile verloren…