Wie sicher sind Online-Shop-Bestellungen?

Hallo zusammen!

Nachdem sich das Bestellen im Internet immer weiter ausweitet, habe ich mir überlegt, was wäre, wenn man sich etwas online bestellen würde, das auch eindeutig als sofort lieferbar gekennzeichnet wäre, und man auch sofort per Vorabüberweisung bezahlen würde nach Erhalt der Auftragsbestätigung, aber der Online-Shop die Ware einfach nicht zusenden würde? Also auch nach langem Warten, sagen wir 2 Monaten, keine Entschuldigung kommt oder noch schlimmer: Bei einer angegebenen Hotline immer gesagt wird, der Online-Shop wäre heute nicht erreichbar - und das an 7 Tagen der Woche. Könnte man sich überhaupt dagegen wehren? Beziehungsweise wie könnte man sich in einem solchen Fall verhalten? Würde es sich wegen sagen wir 50 Euro, wenn es sich um ein PC-Teil handelt oder so, lohnen, sich einen Anwalt zu nehmen? Oder würde eine Betrugsanzeige bei der Polizei etwas bringen? Oder vielleicht auch eine Meldung bei der Verbraucherzentrale? Und wie wäre das in einem Fall, in dem ein Betrug recht eindeutig wäre, z.B. wenn man etwas für (bleiben wir mal bei dem oben genannten PC-Teil-Beispiel) 50 Euro etwas bestellt hat und es auf der Online-Shop-Seite nun plötzlich 70 Euro kostet, man also tatsächlich von einem Betrug ausgehen könnte? Gäbe es in einem solchen Fall, angenommen, soetwas käme vor, irgendeine Möglichkeit, an sein vorab überwiesenes Geld wieder heranzukommen? Da die meisten Online-Shops ja Vorauskasse verlangen, kann man sich seinen überwiesenen Betrag ja nicht von der Bank zurückholen lassen.

Irgendwelche Ideen, wie man das in einem solchen, fiktiven Falle handhaben könnte? Ich persönliche hänge als Studentin umso mehr an meinem Geld, auch an kleinen Beträgen, und eben wegen solcher Sorgen wie „Könnte ich mich wehren, wenn ein Shop einfach nicht sendet?“ halte ich mich oftmals zurück, etwas online zu bestellen…

Liebe Grüße
Sventja

Hi Sventja,

ich habe von solchen Fällen schon gehört, obwohl ich selber bisher noch nicht davon betroffen war, im Gegenteil:
Ich habe mal eine Software downgeloadet doie per Lastschrifteinzug vom Bankkonto bezahlt werden musste.
Das Downloaden funktionierte, die Software auch, nur wurde mir NICHTS abgebucht. Erst nachdem ich als braver Bürger drei mal nachgefragt hatte, haben die nach 4 Monaten (!) den korrekten BEtrag abgebucht.

Grundsätzlich würde ich mich bei solchen Fällen wie den von dir geschilderten des Zahlungssystems PayPal bedienen, das für den Käufer = Zahlenden ja gebührenfrei ist, bei dem man zumindest unter eBay’s Fittichen eine Sicherheit hat (keine Ware geliefert = Gel zurück).

Gruß
BT

Hi,

sofern es ein Shop aus Deutschland (Europa?) ist, muß er auf seiner Site eine ladungsfähige Adresse (Impressumspflicht) angeben.
Man kann höflicherweise ja noch mal einen Brief an diese Adresse (geschickterweise rechtssicher zugestellt und mit Fristsetzung) schreiben und wenn die Frist verstrichen ist die Sache einem Anwalt übergeben. Und ob es dabei um 5, 50 oder 500 Euro geht, wäre mir auch egal. Die Anwaltskosten muß der Schuldner tragen.

Gruß Stefan