Wie sicher sind Schweizer Konten?

Hallo Forum,

Im angenommenen Falle einer Ehescheidung von 2 deutschen Ehepartnern, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, würde beide Ehepartner sich Vermögen und Schulden zu gleichen Anteilen teilen.
Wie ist es aber, wenn einer der Ehepartner ein Konto in der Schweiz hat.
Welche Möglichkeiten hat der andere Ehepartner an dieses Geld zu kommen bzw. nachzuweisen, dass es auch dort Vermögen gibt.
Sind Schweizer Konten da generell unantastbar und sicher oder muss der Ehepartner das Konto offen legen?
Ich habe mal gelesen, dass man einen Schweizer Rechtsanwalt dafür beauftragen müsste, was relativ kostspielig und aufwendig ist.
Stimmt das so?
Inwieweit ist eine deutsche Bank verpflichtet die Kontotransaktionen eines deutschen Kontos zu diesem Schweizer Konto offen zu legen?

Danke für euere Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Forum,
Hallo Buschkind,

ich kann nur das beantworten was ich selber weiss…

Im angenommenen Falle einer Ehescheidung von 2 deutschen
Ehepartnern, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, würde
beide Ehepartner sich Vermögen und Schulden zu gleichen
Anteilen teilen.
Wie ist es aber, wenn einer der Ehepartner ein Konto in der
Schweiz hat.
Welche Möglichkeiten hat der andere Ehepartner an dieses Geld
zu kommen

Mit einer Vollmacht aus frühere, „bessere“ Zeiten?

bzw. nachzuweisen, dass es auch dort Vermögen gibt.

Kontoauszüge, Zahlungsbelege usw.

Sind Schweizer Konten da generell unantastbar und sicher oder
muss der Ehepartner das Konto offen legen?

Die Konten in der Schweiz sind generell sicher, d.h. es muss ein sehr schwerwiegender Grund vorliegen, wie z. B. Verurteilung um Auskunft von der Seite der schweizer Bank zu bekommen. Wenn aber das Geld in der Schweiz angelegt worden ist um es vom Finanzamt in Deutschland zu verstecken, handelt es sich um ein Finanzvergehen, also kann der oder die andere Ehehälfte sich „rächen“. Dann hat man (frau) schlechte Karten.

Ich habe mal gelesen, dass man einen Schweizer Rechtsanwalt
dafür beauftragen müsste, was relativ kostspielig und
aufwendig ist.
Stimmt das so?

Anwälte sind immer kostspielig, aber manchmal auch hilfreich.

Inwieweit ist eine deutsche Bank verpflichtet die
Kontotransaktionen eines deutschen Kontos zu diesem Schweizer
Konto offen zu legen?

Danke für euere Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Gruß Julia

Hi!
Viele Möglichkeiten sehe ich da nicht.
Der Ehepartner kann bei Gemeinschaftskonten oder bei Vollmacht natürlich sehen, welche Transaktionen laufen, hat er keine Vollmacht steht die Bank unterm Bankgeheimnis, egal ob verheiratet oder nicht. Verpflichtet kann eine deutsche Bank daher überhaupt nicht, im Gegenteil.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein kleiner Link:

http://www.swissbanking.org/home/themen-geheimnis.htm

Anmerkung: Auch wenn es hier so klingt als ob die Auskunft möglich wäre, so muss ich sagen, dass das sehr sehr restriktiv gehandhabt wird.

Ich sehe persönlich keine Chance die Auskunft direkt von der CH Bank zu bekommen.

Gruss Ivo