Schönen guten Morgen,
mein Vermieter hat mir 2 Wochen vor dem Einzug (auch schriftlich) mitgeteilt, das Mietverhältnis auflösen zu wollen (aus hergesuchten Gründen, die weder stimmen noch nachweisbar sind). Habe nicht eingewilligt, um nicht unter Druck zu geraten, kurzfristig eine Wohnung suchen zu müssen.
Da sich nun aber eine Möglichkeit aufgetan hat, kurzzeitig anderweitig unterzukommen, und der Vermieter mir zudem schriftlich mitgeteilt hat, bereits die Schlösser gewechselt zu haben, denke ich, dass die Sache endgültig keinen Sinn mehr hat. Heute würde der Vertrag beginnen, und ich frage mich, ob ich nun unter Bedingungen einen Aufhebungsvertrag anbiete oder aufgrund des Schlosswechsels meinerseits fristlos kündige. Mein Ziel ist es nur, mögliche Schadenersatzansprüche nicht zu verlieren. Nicht um es durchzuziehen, sondern um für den Fall, dass er mich verklagen will, ein Mittel zur Abschreckung zu behalten. Muss ich mich nun vergewissern, dass er die Drohung des Schlosswechsels wahr gemacht hat, oder reicht die Drohung für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs?
In Hoffnung auf einen fachkundigen Helfer - beste Grüße,
der_mateng
P.S.: Habe einen Termin beim Mieterbund, der ist aber erst nächste Woche. Möchte bis dahin nichts falsches tun/richtiges unterlassen.
Eine Antwort auf deine Anfrage wäre Rechtsberatung. Dies ist mir als Nichtjuristen nicht erlaubt.
Aber Mieterverein ist ein guter Gedanke. Und bis dahin einfach mal ‚nichts‘ tun.
vnA
Hallo,
er muss die Wohnung erst bei Vertragsbeginn übergeben. Alles was vorher ist, liegt in einer Grauzone. Die Vertraglichen Bedingungen sind bindend. Wenn da drin steht, dass er vorher einseitig kündigen kann, hat man schlechte Karten.
Auf jeden Fall den Vertrag und den Schriftwechsel zum Mieterbund mitnehmen.
Gruß
Hallo!
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Sorry!
Alles Gute für dich.
Hallo!
Vorweg: ich bin kein Anwalt.
Die Infos sind etwas durcheinander. Soweit ich das sehe hat der Vermieter dir gekündigt. Das ist nicht zustimmungspflichtig durch dich. Und Schadenersatzansprüche deinerseits kann ich auch nicht erkennen.
Bitte kläre das beim Mieterverein.
Grüße
Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen - scheint mir doch etwas sehr „spezielles/kniffeliges“ zu sein…
Sorry.
MfG schoerschi
Moin,
Hat er oder will er? Das ist extrem wichtig! Das musst Du prüfen. Waren es nur verbale Drohungen, die Schlösser wurden nicht ausgetauscht und Du hast Zutritt zur Wohnung, dann würde ich wenn ich die Wohnung nicht will, einen Aufhebungsvertrag machen.
Wenn er gekündigt hat, die Schlösser ausgetauscht hat,
dann bitte ab sofort nur noch alles schriftlich machen. Dem Vermieter mitteilen, dass Du ihn wegen Vertragsbruch (Ich setze mal voraus du hast einen Vertrag) für alle entstehende Kosten haftbar hältst.
Im gleichen Atemzug kündigst Du fristlos, ohne Angabe von Gründen.
Das reicht und Du hast für später alle Trümpfe in der Hand.
Gruß connection
Guten Morgen,
hier kann ich nur meine persönliche Meinung beisteuern und mitteilen, was ich tun würde, allerdings ohne konkreten rechtlichen Hintergrund.
So würde ich die Türschloßsituation prüfen, passt mein Schlüssel noch? Dazu einen unabhängigen Zeugen mitnehmen. Dann würde ich meinem zukünftigen Vermieter Mitteilen, dass ich unter der Bedingung der Erstattung eventueller Kosten bereit bin, den Mietvertrag aufzulösen, dies aber in einem besonderfen Auflösungsvertrag, natürlich mit dem Kostenhinweis, regeln.
Diesen Brief entweder persönlich, auch mit Zeugen, oder per niedergelegtem Einschreiben dem Vermieter zukommen lassen. Niedergelegtes Einschreiben deshalb, weil hier der Postbote bescheinigt, den Brief zugestellt zu haben. So kann der Empfänger den Brief nicht bei der Post liegen lassen und dann mit Recht behaupten, er habe ihn nicht bekommen.
Viel Glück bei den Verhandlungen und alles Gute in der Neuen Wohnung. Hubert Steiger.
Guten Morgen,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.Doch ich würde auf alle Fälle warten bis zum Termin beim Mieterbund,die helfen weiter.Nichts unüberlegtes tun.
LG
Das ist eine gute Frage , würde es selbst nachprüfen, da ihr ja nicht eingewilligt habt.Würde auch Bilder machen das ihr falls er die Schlösser getauscht hat einen Bweis dafür habt.Vermieter hat mir 2 Wochen vor dem Einzug (auch
schriftlich) mitgeteilt, das Mietverhältnis auflösen zu wollen
(aus hergesuchten Gründen, die weder stimmen noch nachweisbar
sind). Habe nicht eingewilligt, um nicht unter Druck zu
geraten, kurzfristig eine Wohnung suchen zu müssen.
Da sich nun aber eine Möglichkeit aufgetan hat, kurzzeitig
anderweitig unterzukommen, und der Vermieter mir zudem
schriftlich mitgeteilt hat, bereits die Schlösser gewechselt
zu haben, denke ich, dass die Sache endgültig keinen Sinn mehr
hat. Heute würde der Vertrag beginnen, und ich frage mich, ob
ich nun unter Bedingungen einen Aufhebungsvertrag anbiete oder
aufgrund des Schlosswechsels meinerseits fristlos kündige.
Mein Ziel ist es nur, mögliche Schadenersatzansprüche nicht zu
verlieren. Nicht um es durchzuziehen, sondern um für den Fall,
dass er mich verklagen will, ein Mittel zur Abschreckung zu
behalten. Muss ich mich nun vergewissern, dass er die Drohung
des Schlosswechsels wahr gemacht hat, oder reicht die Drohung
für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs?
In Hoffnung auf einen fachkundigen Helfer - beste Grüße,
der_mateng
P.S.: Habe einen Termin beim Mieterbund, der ist aber erst
nächste Woche. Möchte bis dahin nichts falsches tun/richtiges
unterlassen.
hallo mateng
Da kann ich dir keinen rat geben.Kenne ich mich nicht mit aus.
Viel Glück
lg Claudia
hallo mateng
Da kann ich dir keinen rat geben.Kenne ich mich nicht mit aus.
Viel Glück
lg Claudia.
mein Vermieter hat mir 2 Wochen vor dem Einzug (auch
schriftlich) mitgeteilt, das Mietverhältnis auflösen zu wollen
(aus hergesuchten Gründen, die weder stimmen noch nachweisbar
sind). Habe nicht eingewilligt, um nicht unter Druck zu
geraten, kurzfristig eine Wohnung suchen zu müssen.
Da sich nun aber eine Möglichkeit aufgetan hat, kurzzeitig
anderweitig unterzukommen, und der Vermieter mir zudem
schriftlich mitgeteilt hat, bereits die Schlösser gewechselt
zu haben, denke ich, dass die Sache endgültig keinen Sinn mehr
hat. Heute würde der Vertrag beginnen, und ich frage mich, ob
ich nun unter Bedingungen einen Aufhebungsvertrag anbiete oder
aufgrund des Schlosswechsels meinerseits fristlos kündige.
Mein Ziel ist es nur, mögliche Schadenersatzansprüche nicht zu
verlieren. Nicht um es durchzuziehen, sondern um für den Fall,
dass er mich verklagen will, ein Mittel zur Abschreckung zu
behalten. Muss ich mich nun vergewissern, dass er die Drohung
des Schlosswechsels wahr gemacht hat, oder reicht die Drohung
für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs?
In Hoffnung auf einen fachkundigen Helfer - beste Grüße,
der_mateng
P.S.: Habe einen Termin beim Mieterbund, der ist aber erst
nächste Woche. Möchte bis dahin nichts falsches tun/richtiges
unterlassen.
Hallo,
auch ein noch nicht gestarteter Mietvertrag ist gültig.
Wenn jedoch beide Parteien einvernehmlich (bzw. durch konkludente Handlung) den Mietvertrag nicht antreten, ist dies doch kein Problem.
Sicherheitshalber dies jedoch schriftlich vereinbaren.
Gruß
Kinga