… Gestaltungsfreiheit aus?
Hallo Experten, habe vor eine Doppelhaushälfte bauen zu lassen. Vorab würde ich gerne wissen wie viel Entscheidungsfreiheit man hat. Gibt die Baufirma alles vor oder in wieweit kann man seine Wünsche intigrieren? Danke im Voraus.
Hallo,
die Gestaltung eines Doppelhauses ist abhängig von dem Grundstück und dem geltenden Baurecht und dem Geldbeutel. Ansonsten hat man volle Gestaltungsfreiheit. Ob Holzrahmenbau, Massivbau, Dachform, Dachneigung, Drempelhöhe oder Kniestock, Fassade, usw.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo monika.zarr,
wenn Sie Ihre Doppelhaushälfte von einem Architekten planen und bauen lassen sind Ihren Wünschen keine Grenzen gesetzt. Die Baufirma führt in diesem Fall nur aus und hat keinen Einfluß auf die Gesatltung. Das machen Sie zusammen mit Ihrem Architekten!
Falls Sie eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger kaufen (manche Architekten fungieren auch als Bauträger jedoch äußerst selten), dann müssen Sie das nehmen, was er Ihnen vorsetzt. Alle „Sonderwünsche“ die von seiner Planung abweichen kosten Extra.
Schöne Grüße
Architekturstudio7
Hallo,
Im großen Ganzen kann man den Innenraum selber bestimmen, wie er aussehen soll (nur mit dem Statiker absprechen). Außen ist das eine andere Sache, es soll sich an die Umgebung anpassen.
MfG
Wer bezahlt, der bestimmt, solange er das Bestimmte zahlen kann!
Hallo,
das hängt sehr vom Architekten bzw. Bauträger ab. Auch der Bebauungsplan schreibt Einiges vor. Zum Beispiel die Dachform, die Fassade usw.
Unabhängig von den Vorschriften ist aber auch zu bedenken, das die beiden Hausteile zusammen passen müssen. Eine verspielte Schwarzwalddeko mit Bauerngarten neben einem minimalistischen Tempel mit Japangarten kann zu Schwierigkeiten führen. Vielleicht sollte man doch gucken, wer die andere Hälfte kauft?
Die Baufirma gibt eigentlich nichts vor. Wer bezahlt bestimmt auch.
Herzliche Grüße simdesign!
keine Ahnung, sorry.
wieso sollte ich das eigentlich beantworten? bin doch kein Anwalt