Wie sieht das mit der Kündigung des Mieters aus

Sehr geehrte Damen und Herren
Ein Mieter von mir hat eine kleine Wohnung gemietet,er hat sie bekommen weil die Arge die Miete übernimmt,als Zusatzvereinbarung habe ich reingeschrieben, DER MIETVERTRAG IST AUF 1 JAHR BEGRENZT UND WIRD VERLÄNGERT SOLANGE WIE DIE ARGE DIE MIETE ÜBERNIMMT.
Jetzt will der Mieter am 28.02.2012 ausziehen ohne eine Kündigung zu schreiben.
Meine Frage darf er das oder muss er die 3 Monatige Kündigungszeit einhalten.
Mit freundlichen Gruß

Hallo Ala,
da haben Sie eine völlig neue rechtliche Situation geschaffen. Ich nehme einmal an, am 28.02.2012 wäre das Jahr um. Vermutlich erhält der Mieter dann auch kein Hartz IV mehr und so hat er diesen Umstand für sich genutzt. In der Zusatzvereinbarung steht leider nichts von einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Die übliche Kündigungsfrist wird durch Ihre Zusatzvereinbarung m.E. aufgehoben, die neue Frist ist an die Leistung der Arge gekoppelt. Kann der Mieter Ihnen einen Aufhebungsbescheid der Arge zum 28.02.2012 vorlegen, hat er wohl die besten Karten, weil er nur genau das macht, was in der Vereinbarung steht. Dass Sie vielleicht etwas anderes damit gemeint haben, ist unerheblich. So haben Sie sich leider mit der Zusatzvereinbarung ins eigene Fleisch geschnitten.

Viele Grüße
Sun

Dies ist keine Rechtsberatung, da ich hierzu nicht befugt bin.

Hallo
Der Mieter bekommt weiter Hartz 4,das hat mir die neue Vermieterin bestätigt,d.h. die neue Wohnung wird weiterhin von Hartz 4 bezahlt

Dann wäre das wohl ein Fall für einen Fachanwalt für Mietrecht.

Eine genaue Auskunft dazu kann Ihnen ein Rechtsanwalt geben.

MfG Roland Ritt