Einfach gut aussehen. Mit dem Slogan wirbt eine Fittneskette, noch dazu sehr preisgünstig, um Kunden. Aber interessanter Weise steht den Männern in einer bestimmten Filiale, soweit kann ich das sagen, für´s große Geschäft nur ein einziges WC bereit. Wenn das verstopft ist, bleibt´s abgesperrt. Ohne irgend eine Erklärung.
Ist die betriebliche Zulassung der Knackibude bei der geringen Zahl von WC´s nicht problematisch? Ich meine, wie kann das sein? Nach was richtet sich die Nachweispflicht für eine anstandsfreies Betriebskonzept? Wie hoch ist in diesem konkreten Fall die Mindestanzahl an WCs?
nun zunächt einmal ist das ja kein Glas-Bier-Geschäft, bei dem ein gewisser Umsatz an Getränken und damit verbunden die Bedürftigkeit zum sachgerechten Entsorgen der wässrigen Phase verbunden ist.
D.h. hier ist nach lokalen Rechtsgegebenheiten die Einschätzung anders. D.h. Ordnungsamt, Gemeindesekretariat, … fragen.
nun zunächt einmal ist das ja kein Glas-Bier-Geschäft, bei
dem ein gewisser Umsatz an Getränken und damit verbunden die
Bedürftigkeit zum sachgerechten Entsorgen der wässrigen Phase
verbunden ist.
Der große Gang ist das Problem, nicht das kleine Geschäft. Was dann? Die lfd. körperliche Ertüchtigung kann den Stoffwechsel ganz schön in Trapp versetzen, was niemand so nachfühlen kann, wenn er sich noch nie in einer solchen Situation befand. Es ist niemandem zu wünschen. Und dann vor versperrter Tür zu stehen, kann ganz schön peinlich werden. Abgesehen davon wird in Fittnesläden, aus Gründen, deren Ausführung hier zu weit ginge, mehr gesoffen als in Kneipen. Neu?
D.h. hier ist nach lokalen Rechtsgegebenheiten die
Einschätzung anders. D.h. Ordnungsamt, Gemeindesekretariat,
… fragen.
Ich halte das nicht für so gut, wenn das Bauaufsichtsamt womöglich Teil des Skandals ist. Und das wäre erst einmal zu ermitteln. In solchen Fällen sind Ämter nicht gerade kooperativ. Will sagen, dass das nicht selbstverständlich ist, auch wenn es zu erwarten wäre. Die halten erst einmal dicht. Hilfreich wäre es deshalb zu wissen, welche Wege auch unter Einbeziehung öffentlicher Vorschriften es geben könnte. Einfach wo anders hingehen? Wer garantiert, dass Kunden fürsorglicher behandelt werden? Du siehst, es geht ums Prinzip.
Die landesrechtlichen Unterschiede sind dabei unerheblich.
ergänzen möchte ich noch, dass jedes noch so kleine Amt,
Behörde oder Verwaltung über mehr Toiletten verfügt. Das ist
doch komisch oder?
seit ich mal vor vielen Jahren ein Schülerpraktikum im Finanzamt gemacht habe, weiß ich, Beamte verbringen je Arbeitstag mindestens eine Stunde auf dem Klo.
1 Toilette reicht nicht aus.Laut Arbeitsstättenverordnung muss
**- 1 Herren-Toilette
1 Damen-Toillette**
als Mindestausstattung vorhanden sein.
Das reicht bis 10 anwesende Personen aus.Für weitere 15 Personen muss jeweils 1 weitere Toilette vorhanden sein usw.
Mir leuchtet nicht ganz ein, was die ArbStättV damit zu tun hat. Wir wissen ja nicht, ob es nicht noch separate Toiletten für die Angestellten gibt.
Die Frage (die ich aber auch nicht beantworten kann) ging ja aber über Mindestanzahl an WCs für das Publikum in einem Betriebskonzept.
Da gibts sicher eine Verordnung, die Antwortet findet sich aber nicht in der ArbStättV.
Wie Stefan Dewald vermute ich, dass dies von Auflagen der Kommune abhängt.
Anerkannte Regel der Technik.Da die Bauordnung es nur allgemein spezifiziert:
Für Betriebs- oder Arbeitsstätten und für bauliche Anlagen, die für
einen größeren Personenkreis bestimmt sind, muss eine
ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein
ist die ArbStVO als anerkannte Regel der Technik anzuwenden.