Wie sieht die Rechtslage aus?

könnte man folgendem Artikel glauben schenken?

Yorkshire-Terrier in Mietwohnungen - auch ohne Genehmigung

Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des Vermieters

Mietrecht und Hund - Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.

Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”

(News-Quelle: Tasso e.V.)

Hallo,

du schreibst: „Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.“

Widerspricht sich natürlich, da ein Hundehalter keine Freude an der Haltung eines per Gericht zum „Nichthund“ erklärten Langhaarratte haben wird …

Wie auch immer: Die Urteile sind ja nicht mehr ganz frisch (z.b. 1997), insofern keine neuen Erkenntnisse.

Vielleicht interessiert dich noch dieser (aktuellere) Link:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorksh…

und dort u.a. aus BGH (Urteil vom 14.11.2007 – VIII ZR 340/06) :

„Ausnahmsweise darf ein Yorkshire Terrier in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt“.

Also eine Reihe von Einschränkungen.

mfg

tf

Hallo,

es handelt sich wie einen Artikel weiter darunter schon bemerkt wurde um Einzelfallentscheidungen.
Und in meinem Link weiter unten gepostet:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorksh…
Geht der BGH davon aus, dass Tiere, die nicht in geschlossenen Behältnissen oder Käfigen gehalten werden grundsätzlich nicht zu den Kleintieren gerechnet werden.
Demnach zählen Hunde und Katzen nicht zu den Kleintieren (die ohne Erlaubnis des VM gehalten werden dürfen).

Kleinhund ist nicht Kleinsthund (Tassenhund/Teacup dog/Microhund) und wenn der Hund -auch wenn es ein Yorkshire ist- anders als in oe Link erwähnt nicht nur ein heiseres Krächzen von sich gibt, sondern in der Lage ist über Zimmerlaustärke hinaus zu Bellen/Jaulen, dann ist er höchstwahrscheinlich dieser Kategorie (Meerschweinchengröße) auch nicht mehr zuzuordnen.

Wenn also dieser Hund in der Lage ist andere Mieter zu belästigen, dann hat der VM die Pflicht den anderen Mietern gegenüber diesen Mangel zu beheben.
Der VM hat sich also daraufhin an den Verursacher gewendet und ihm mitgeteilt oder angemahnt, dass er diesen Mangel abstellen muss.
Der Mieter sollte dem Folge leisten.

Offenbar scheint das Gebell die anderen Mieter nicht nur zu stören, sondern sie machen sich Sorgen aufgrund der Art und Weise wie sich der Hund zu Wort meldet.
Verlassene Hunde (Rudeltiere!)die das Alleinesein nicht gelernt haben, leiden mitunter unter enormem Stress und großer Angst da sie ja nicht wissen, ob und wann ihre Menschen wieder zurückkehren.
http://www.vet-doktor.de/ARCHIV/Erziehung/Trennungsa…
Der Mieter könnte sich wegen der möglichen Trennungsangst auch mal ans Haustierbrett wenden.

Also nochmal meine Empfehlung:
Mit dem VM sprechen und Lösungsvorschläge anbieten, denn noch scheint er kooperativ zu sein, was sich aber durchaus ändern könnte, wenn der Mieter ihm irgendwelche ihm gerade passenden Urteile ohne Umschweife vor den Latz knallt *wink/Zaunpfahl*

Gruß
Maja