Wenn man alt Schulden zb.von 2014 bei seinem Strom Anbieter noch offen hat, diese leider nicht zahlen kann da die Summe zu hoch ist und man Harz 4 bezieht, dieser Fall mit den Altschulden wirde vom Strom Anbieter dem Gerichtsvollzieher übergeben und man gibt eine eidesstattliche versicherung ab, da zir Zeit nicht zahlungsfähig.
Darf der Stromanbieter trotz der eidesstattlichen Versicherung mit einer Mahnung und Stromsperrung Drohung?
Darf der Strom Anbieter wenn er die Sache dem Gerichtsvollzieher übergeben hat, überhaupt noch Mahnungen senden? Meiner Meinung nach, ist das ja nun Sache des Gerichtsvollzieher ?!