Wie sieht ein korrekter Titel aus (nach Vollstreckungsbescheid)

Hallo zusammen,

folgende Fragestellung. Wie weißt ein Gläubiger einem Schuldner nach, dass er einen korrekten und rechtskräftigen Titel, entsprechend der Forderung, hat?
Ist der Vollstreckungsbescheid schon eine titulierte Forderung?

Beispiel:
A schuldet B 50€ aus Kauf. A übergibt / verkauft die Forderung an ein Inkassobüro ©. C versucht das Geld bei B einzutreiben. Gegen Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid widerspricht B nicht. Welches Dokument ‚bescheinigt‘ die Titulierte Forderung und was wäre, wenn B gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hätte aber keine Verhandlung gefordert hätte.

Dank im Voraus.

Liebe Grüße
olli

Ja. Mit dem Bescheid( das ist das Dokument) kann man einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung einzuziehen.

Übrigens, wie heißt das inkassounternehmen das Forderungen von 50 € übernimmt und eintreibt ? Inkasso-Heinzi aus Wien ?

Übrigens, Du bist mit den Buchstaben der Beteiligten durcheinander gekommen.

Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, gegen den Mahnbescheid und auch nicht gegen den folgenden Vollstreckungsbescheid, dann ist die Sache rechtskräftig.
Das Gericht braucht es doch nur wenn Widerspruch eingelegt wurde, dann muss der Gläubiger die Gerichtsverhandlung beantragen und so das Verfahren fortsetzen.