Wie sieht es aus mit dem Renovieren bei Auszug nach gut 4 Jahren.....?

Hallo,

genau, daß besagt unsere Antwort, die Schäden, die Sie verursacht haben müssen Sie beheben. Alle anderen starren Renovierungsklauseln des Mietvertrages sind gegenstandslos, da eine doppelte Renovierung nicht zulässig ist.

Mit freundlichen Grüssen

Alles klar, als ich las „Sie werden um eine Renovierung nicht umhinkommen“ hörte sich das für mich so an, als solle die komplette Wohnung renoviert werden…

Wird schon schief gehen… :wink:

LG Karin