Hallo, ich möchte gerne in Erfahrung bringen,
ob es möglich ist bzw. wie wahrscheinlich es ist,
weiterhin Sozialhilfe zu bekommen, wenn man ein Zweitstudium im im Alter von 30 Jahren anfängt.
Bei dem Amt direkte möchte ich nicht nachfragen.
Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrungen mit den §26 Satz 2 BSHG (Härtefall) gemacht.
Die Berechtigung für BAföG, entfällt, da bereits acht Semestertrafik erhalten worden ist. Und bei einem Alter von 30 Jahren sowieso.
Schönen Dank fürs erzählen.
Besten Gruß Heidelberg Sebastian
hallo sebastian,
die kriterien für studis: nur als abschlussförderung (max. 2 semester), nur auf dahrlehen und nur in besonderen notlagen (AFAIK).
damit wäre das wohl geklärt…
ob es vielleicht eine möglichkeit gibt, studium als weiterbildung/umschulung laufen zu lassen, halte ich auch für unwahrscheinlich.
da das Studium ein ‚selbstverschuldeter Notstand‘ ist, sehe ich eher schwarz.
Wenn Du es trotzdem irgendwie regelst und die Leute vom Sozialamt kommen dahinter, gehts richtig rund:
Rückzahlung, ev. Verfahren wegen ungerechtfertigtem Bezug von Sozialleistungen etc.
Laß es lieber bleiben.
Du wärst nicht der erste, der sein Studium mit jobben finanziert
jetzt mal ehrlich.
Du hast bereits ein (abgeschlossenes? abgebrochenes?) Studium hinter Dir.
Da hast Du 8 Semester lang Bafög kassiert, so wie es aussieht.
Jetzt willst Du nochmal studieren, wieder auf Staatskosten.
Meinst Du nicht, daß es irgendwannmal einfach genug ist?
Ne, wirklich, ab und zu find ich Zweitstudiengebühren doch ganz sinnvoll.
Mach es doch so, wie es jeder normale Student macht: jobben gehen. Punkt. Solltest Du natürlich alleinerziehender Vater von zwei Kindern sein oder was ähnliches… aber danach sieht es nun mal nicht aus.
Sorry, aber für mich ist die Sozialhilfe für Notfälle da und nicht, um sich das Studium zu finanzieren.
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Mach es doch so, wie es jeder normale Student macht: jobben
gehen. Punkt. Solltest Du natürlich alleinerziehender Vater
von zwei Kindern sein oder was ähnliches… aber danach sieht
es nun mal nicht aus.
So ähnlich wars. Aber über den Grund des Abbruchs möchte ich hier nicht sprechen.
Du kannst ja ein Brett aufmachen und nach Gründen des Studiumabruchs fragen, da gibts sicher viel Interesannte und ungeahnte Antworten.
Dich stellt doch danach, auch wenn dein Studienabschluss noch
so gut sein sollte, eh keine Firma an!
Woher weisst du das?
Wir stellen auch solche Leute nicht ein!
Erkläre mir doch mal bitte, was genau du mit „solchen“ Leuten meinst.
Zur Anfrage: Soweit ich weiss, gibt es keine Möglichkeit, Sozialhilfe (oder Leistungen des Arbeitsamtes) zu beziehen, solange man eingeschriebener Student ist. Eine frühere Freundin konnte aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr freiberuflich (so hat sie sich ihr Studium finanziert) arbeiten, steckte mitten im Examen und hätte sich exmatrikulieren müssen, um Sozialhilfe beziehen zu können, damit wäre das Examen hinfällig gewesen. Hart, aber keine rechtliche Möglichkeit, so die Aussage des Sozialamtes, als ich noch einmal als ihre „Beraterin“ nachgehakt habe. Daher stehen die Chancen für dich wohl auch sehr schlecht.
so wie’s aussieht, hat Sebastian eine legitime rechtliche Frage in höflicher Form gestellt.
Denkst Du, ihn (oder sonst irgendjemanden hier) interessiert, wen Ihr einstellt, oder nicht?
Dich stellt doch danach, auch wenn dein Studienabschluss noch
so gut sein sollte, eh keine Firma an!
Wir stellen auch solche Leute nicht ein!
Hallo,
bist Du nicht der BWL-Heini, der sich mit Mathe-Nachhilfe in der 8. Klasse durchschlägt? Du leitest also eine Nachhilfeagentur? Und dort stellt ihr so hohe Ansprüche an die Bewerber, dass Uni-Absolventen keine Chance haben? Ja, nehmt ihr nur habilitierte Professoren? Und wie passt dann Deine Qualifikation da hinein?
In der 8. Klasse wird bereits Bruchrechnung betrieben und der Dreisatz vorrausgesetzt. Damit haben Kaufleute nach meiner Erfahrung bereits arge Schwierigkeiten. Ganz schlimm wirds dann bei der Prozentrechnung. Habe schon Exemplare Deiner Studienkollegen gesehen, die bei sin(x)/x das x rauskürzen.
Gruß
Fritze
der es immer gut findet, wenn jemand sich weiterbilden möchte. Völlig unabhängig vom Alter und potentieller späterer Begegnung mit Kaufleuten.
Zur Anfrage: Soweit ich weiss, gibt es keine Möglichkeit,
Sozialhilfe (oder Leistungen des Arbeitsamtes) zu beziehen,
solange man eingeschriebener Student ist.
Woher weiß das Amt eigentlich, ob man irgendwo als Student eingeschrieben ist?
Woher weiß das Amt eigentlich, ob man irgendwo als Student
eingeschrieben ist?
Ich weiss es nicht genau.
Ich hatte mal einen Klienten, bei dem der Verdacht seitens des Arbeitsamtes aufkam, da er sich wohl auffällig verhalten hat. Ob da Info hin und hergetauscht wrden, weiss ich nicht. Möglich ist das schon. Mitunter wird wohl auch stichprobenartig quergeprüft.
Das Problem ist, wenn du dein Studium nicht meldest, Sozialhilfe beziehst und dich darauf verlässt, dass wohl niemand dahinterkommt und es kommt eben doch jemand dahinter, dann ist das Leistungsbetrug.
Woher weiß das Amt eigentlich, ob man irgendwo als Student
eingeschrieben ist?
Ich weiss es nicht genau.
Ich hatte mal einen Klienten, bei dem der Verdacht seitens des
Arbeitsamtes aufkam, da er sich wohl auffällig verhalten hat.
Ob da Info hin und hergetauscht wrden, weiss ich nicht.
Möglich ist das schon. Mitunter wird wohl auch
stichprobenartig quergeprüft.
„Stichprobenartig quergeprüft“? Hat das Arbeitsamt die Möglichkeit, an die Namen aller in Deutschland eingeschriebenen Studenten zu gelangen?
Das Problem ist, wenn du dein Studium nicht meldest,
Sozialhilfe beziehst und dich darauf verlässt, dass wohl
niemand dahinterkommt und es kommt eben doch jemand
dahinter, dann ist das Leistungsbetrug.
Das ist mir klar. Ich wollte das weder selbst tun, noch jemanden zum Leistungsbetrug auffordern. Mich interessiert einfach nur, welche Behörden personenbezogene Daten untereinander austauschen können.
„Stichprobenartig quergeprüft“? Hat das Arbeitsamt die
Möglichkeit, an die Namen aller in Deutschland
eingeschriebenen Studenten zu gelangen?
Ich weiss es nicht. Allerdings werden ja einige Daten über Arbeitslose weitergegeben, es ist rechtlich also vermutlich erlaubt. Ich weiss nur, dass das AA es damals herausbekommen hat, nachdem ein anfänglicher Verdacht bestand.
niemand dahinterkommt und es kommt eben doch jemand
dahinter, dann ist das Leistungsbetrug.
Das ist mir klar. Ich wollte das weder selbst tun, noch
jemanden zum Leistungsbetrug auffordern.
Oh, ich hoffe, das ist nicht wie eine Unterstellung meinerseits rübergekommen. Sollte es nämlich nicht sein.
Mich interessiert
einfach nur, welche Behörden personenbezogene Daten
untereinander austauschen können.
Wie gesagt, ich weiss es nicht genau. Das Arbeitsamt / Sozialamt haben Daten von Krankenkassen zu Verfügung (in Bezug auf Personen, die im Leistungsbezug stehen. Innerhlab von Ämtern ist der Datenaustausch wohl kein Problem.
niemand dahinterkommt und es kommt eben doch jemand
dahinter, dann ist das Leistungsbetrug.
Das ist mir klar. Ich wollte das weder selbst tun, noch
jemanden zum Leistungsbetrug auffordern.
Oh, ich hoffe, das ist nicht wie eine Unterstellung
meinerseits rübergekommen. Sollte es nämlich nicht sein.
So ist es bei mir auch nicht angekommen. Aber ich habe mir daraufhin gedacht, dass man meine Frage so hätte verstehen können. Ich wollte mit meiner obigen Aussage eigentlich nur möglichen Beschimpfungen oder ähnlichem vorbeugen.
Es geht hier ja nicht um den Vergleich Frühstudent-Spätstudent, sondern Nicht-Absolvent und Absolvent. Es stimmt schon, dass der Berufseinstieg für Spätstudenten schwieriger ist. Ohne Studium ist er aber noch schwieriger.
Wenn kein bafög mehr gezahl wird, ist ein Fernstudium z.B. an der Fern-Uni Hagen sinnvoll. Wie schon erwähnt, ist es riskant, Sozialhilfe zu kassieren, hinzu kommt aber noch die ständige Verfügbarkeit eines Sozialhilfeempfängers. Je nach Region werden Sozialhilfeempfänger vielleicht zu Arbeitseinsätzen verpflichtet. Dann wird es mit den Vorlesungsbesuchen schwierig.
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Warum so agressiv? Vielleicht will er ja in eine ganz andere Berufsrichtung?
Es gibt genügend Beruf, in denen das Alter egal ist, in meinem schadet es z.B. kein Stück, wenn man nach Abschluss des Studiums zwischen 30 und 30 ist.