Wie sieht es aus wenn man zu seinem Garten will und den Weg benutzt, der Drei Partien gehört, man aber davon ausging, Miteigentümer zu sein ?

Es geht um einen Zufahrtsweg (geteert) zu einem Grundstück, welches als Garten genutzt wird. Bisher war man der Meinung , der Weg gehört vier Anwohnern. Jetzt ist klar, dass der Weg nur drei Besitzer laut Grundbuch hat.
Das Hauptgrundstück, aus dem der Weg hervorging und zwei weitere Grundstücke die jetzt bebaut sind und der Garten werden über den Weg erreicht. Das komische ist das, daß der Hauptgrundstückbesitzer nicht Miteigentümer des Weges sein soll! Kann es sein dass Eintragungen nicht in das digitale Grundbuch übernommen wurden ( es wurde schlichtweg vergessen) Ist der Hauptgrundstückbesitzer nicht automatisch Miteigentümer, wenn aus seinem Grundstück ein Weg gezaubert wird?

Wenn der Weg nur für die anderen Parteien benötigt wird, so wäre es für den „Haupteigentümer“ sinnvoll, den Weg zu verkaufen, um keiner Verkehrssicherungspflicht zu unterliegen und ggf. Geld dafür zu erhalten.

Wenn der Weg das Hauptgrundstück durchschneidet, sieht die Sache vielleicht wieder anders aus.

Ich frage mich jetzt nur, ob das Grundbuch plötzlich geändert wurde, ein Grundstück ohne Sichtung der Pläne gekauft wurde, oder ein unverhofftes Erbe ohne Bezug zu Vorbesitzer oder Nachbarn vorliegt.

Gruß
achs

Ist denn das „Hauptgrundstück“ über einen anderen Weg zugänglich oder ist dieser Zufahrtsweg die einzige Möglichkeit auf das Grundstück zu kommen? Dann könnte/müsste es sein, dass über eine Baulast oder eine Eintragung ins Grundbuch ein Wegerecht für das Hauptgrundstück eingetragen ist.

Ein Wegerecht zu bekommen, kann leider böse teuer werden. Mein Vorschlag: Beim zuständigen Ordnungsamt einfach mal das Problem schildern. Die können einem helfen. Gruß und viel Erfolg.

Ist es wichtig wem ein Weg gehört, wenn es keinerlei Probleme gibt, den Weg zu benutzen ?

Denn dazu schreibst Du ja nichts.
Verweigert man die Nutzung, man kommt nicht mehr in den Garten ?

Was genau soll denn das Ordnungsamt mit der Sache zu tun haben?

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Wenn man sein Grundstück erreichen will und dabei über ein privates Grundstück muss, braucht man ein Wegerecht. Kommt man nicht anders hin, weil dem Besitzer das nicht passt, ist das ganz klar ein Fall für das Ordnungsamt. Für alle die jetzt immernoch rumwundern… Das Ordnungsamt ist in verschiedene Fachbereiche unterteilt und da gibt’s auch einen für Verkehr und baurechtliche Angelegenheiten!

Der Verkehr, für den das Ordnungsamt zuständig ist, ist der ruhende (Straßen)Verkehr und mit „baurechtlichen Angelegenheiten“ hat das Ordnungsamt nichts zu tun. Das Ordnungsamt ist für die Verfolgung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig und sicher nicht für Wegerechte oder (vermeintliche) verschwundene Grundbucheintragungen.

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Klar bekommt man Ärger mit dem Ordnungsamt. Ich hab das selber durch. Mein lieber Nachbar hat fast 4000 Euro für ein Wegerecht bezahlen dürfen. Mir ging das dauernde rumgefahre von seinen Besuchern mit überhöhter Geschwindigkeit auf meinem Weg ziemlich gegen den Strich. Ordnungsamt habe ich eingeschaltet und dann ging sein Ärger böse los. Er musste sogar seine frisch gepflasterte Einfahrt auf seinem Grundstück wieder zurückbauen. Die Polizei ist für solche Angelegenheiten nicht zuständig. Klar kann man auch einfach mal den Nachbar verklagen. Dann hat man aber selber zusätzliche Kosten.

Ein Wegerecht ist kein Strafzettel, den man bezahlen muß, sondern ein Wegerecht muß zu Lasten eines Grundstückes eingetragen werden. Das kostet aber erstens keine 4000 Euro und zweitens hat das Ordnungsamt damit nichts am Hut - wie ich am Rande schon einmal erwähnte. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nämlich durch ein nicht vorhandenes Wegerecht bzw. Besitzstörung nicht beeinträchtigt.

Überhöhte Geschwindigkeit ist insofern ein Fall für das Ordnungsamt als daß dieses solche an die zuständige Polizeibehörde weitergibt. Das Ordnungsamt ist dafür aber auch nicht zuständig. Allenfalls wird dieses beratend für die Gemeindeverwaltung tätig, wenn es darum geht, gegen Geschwindigkeitsübertretungen durch bauliche Veränderungen vorzubeugen. Dies allerdings auch nur, wenn es um Gemeindestraßen.

Auch da kann man nur mutmaßen, was das Ordnungsamt damit zu tun hatte. Ich würde darauf tippen, daß die den Hinweis ans Bauamt weitergeleitet hat, daß sich dann mal angeschaut hat, ob für die Auffahrt eine Baugenehmigung vorlag bzw. diese mehr oder weniger versehentlich auf öffentlichem Grund angelegt wurde.

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@C_punkt
Wenn Du alles anscheinend besser weißt, dann hilf doch hier mal konstruktiv und stell nicht alles erlebte in Frage!

Ich stelle nicht das Erlebte in Frage, sondern nur, dass Du die Zusammenhänge richtig verstanden hast.

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