Hallo,
normalerweise geht man ja davon aus, dass bei Eheleuten entweder gemeinsame Konten existieren, bei denen beide gleichermaßen berechtigt sind oder dass eben jeder Ehegatte ein eigenes Konto besitzt und dem Ehegatten nur eine Vollmacht erteilt hat.
Wie sieht es aber im Falle einer Scheidung aus, wenn nur 1 Konto existiert, das auf den Namen nur eines Ehegatten läuft aber beide Gehälter, Mieteinnahmen etc darafu laufen? Steht im Faller einer Scheidung dem Kontoeigentümer alles zu? Genauso wie Geldbeträge die nur auf einen Namen angelegt worden sind, obwohl der Ehegatte die Vollmacht besitzt?
Ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus
lg
Hallo!
Die gemeinsame Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehegatten endet bereits mit der Trennung der Ehegatten, die ja der Scheidung der Ehe vorausgehen muss.
Vom Beginn des Getrenntlebens an sollten die jeweiligen Vermögensbestandteile der Ehegatten auseinander gehalten werden. Gutschriften auf dem Konto eines Ehegatten, die dem anderen Ehegatten zustehen, hat der Kontoinhaber dem anderen Ehegatten auf Verlangen herauszugeben.
Gruß, Franz
Hallo,
danke für die Antwort, das habe ich schon vermutet, aber vllt ahbe ich michnicht genau ausgedrückt…
Angnommen es kommt zur Trennung und zur Scheidung, hat eine Ehepartner ja keinen Zugang mehr zu dem Konto, auf das bis dahin das Gehalt etc geflossen ist. Wenn sich darauf nun auch Gespartes befindet, gehört das ja beiden Ehepartnern, aber auf dem papier nur dem kontoeigentümer und das Geld ist für den anderen Ehepartner weg. Darf das so sein? In meinen Ohren klingt sowas nach Diebstahl.
Danke
Hallo,
alles was während einer Ehe an Vermögenszuwächsen da ist (wenn es der gesetzliche Güterstand ist) gehört beiden Ehepartner je zur Hälfte.
Angespartes wird geteilt, egal auf wessen Konto es ist und egal von wessen Einkommen es angespart wurde. Dazu gibt es die „Vermögensteilung“ auch Zugewinnteilung genannt.
Lebensversicherungen werden genauso geteilt wie Immobilienbesitz oder Aktiendepots. Auch wenn letzteres z. B. nur von Vorzugsaktien des Arbeitgebers von einem der Ehepartner „gespeist“ wurde.
Vermögen das vor der Ehe vorhanden war - also z. B. schon ein Betrag war bei der Lebensversicherung angespart - wird vom Endbestand abgezogen.
Sollte der bisherige „Geldverwalter“ der Familie das Konto abräumen und das Geld verschleudern, wird der Richter auf Antrag hergehen und so rechnen als wäre das Geld noch da. Dann hat der andere Ehepartner die Möglichkeit viele Jahre mit dem richterlichen Titel zu pfänden.
Ansonsten sollte halt jeder so schlau sein, dass er ab der Trennung dafür sorgt, dass sein Geld (z. B. Gehalt) auf sein eigenes Konto fließt.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]