Wie sieht es mit der Wohnungsbauprämie aus bei LBS

Hallo,

ich mache mir die ganze zeit gedanken, was für einen besser wäre, wenn man entweder die VL gewährt bekommt oder einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie.
habe vor langer zeit gehört, dass wenn man glaub ich , über 40,- selbst einbezahlt, die Wohnungsbauprämie Einem garantiert wird.???

Und wie sieht das ganze das Finanzamt?
Wird dann der höhere Anspruch versteuert?

Ist iigendwie alles Wirre führend.
Erkundige mich für meinen Vater will aber mal später auch ein LBS eröffnen.

Vielen Danke schon mal für euer Interesse und Hilfestellung.
MFG

Hallo! Da ich in Elternzeit bin, bin ich mit den VL nicht mehr so informiert. Mein letzter Wissensstand ist, daß die VL nicht zu den prämienbegünstigten Einzahlungen zählen, es sei denn, Sie erhalten dafür keine Arbeitnehmer-Sparzulage. Wir zahlen zusätzlich zu den VL vom Arbeitsgeber jedes Jahr den Höchstbetrag (gut 1000 €)noch selbst ein, damit wir dann Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben. Dabei gibt es aber Einkommenshöchstgrenzen, die man beachten muß. Genaueres gibts im Internet darüber oder beim Berater der Bank.
Wie das ganze das Finanzamt sieht, kann ich nicht beurteilen, da kenn ich mich nicht aus.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
MFG
Chrisi Sparfux

Hallo zurück,

die Prämien die man bekommen kann sind Einkommensabhängig!
Verdient ihr Vater mehr als 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr, hat er keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.

Verdient er jedoch weniger wie 25.600 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, dann erhält er jedes Jahr Wohnungsbauprämie.

Bei Verheirateten verdoppeln sich die Einkommensgrenzen.

Die Wohnungsbauprämie ist direkt bei der Bausparkasse zu beantragen. Die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt über die jährliche Einkommensteuererklärung.

Die 40 Euro VL, die Ihr Vater bekommt, kann er auf dem Bausparvertrag anlegen. Sollte er keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, jedoch auf die Wohnungsbauprämie, so kann er auf seine Vermögenswirksamen Leistungen die jährliche Wohnungsbauprämie beantragen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

Gruß.

Bedeutet das jetzt, wenn mein vater keine Geldleistungen von seinem Chef bekommt, dass er dan einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie und auf VL hat?