wie sieht es mit Vermögen aus, wenn ein Kindsvater zum Unterhalt herangezogen wird? Im konkreten Beispiel, ist der Vater arbeitslos, ist aber im Besitz eines Quads im Wert von ca. 3500,00 €?
Die Düsseldorfer Tabelle ist mir bekannt. Da darf einem arbeitslosen alles über 800 € genommen werden. Dem Arbeitenden mit einem Nettoeinkommen bis 1500, wohl alles über 1000 €, leider steht es selten wie es sich mit dem Vermögen reguliert.
Wenn man überhaupt bei 3500 € von Vermögen sprechen kann…(HAUS;Mercedes S Klasse; usw…)
bei einem Quad kann man nicht von Vermögen sprechen. Ich würde ja auch davon ausgehen, dass Sie sich nach Möglichkeit eine Arbeitsstelle suchen und dann werden Sie ja auch ein Fahrzeug brauchen, denn wie wollen Sie sonst zur Arbeit kommen.
Gruss
Hallo,
soweit mir bekannt ist, wird nur das laufende Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Das könnte aber auch sein, wenn jemand hohes Sparvermögen hat undadurch sehr viel Zins einnimmt, daß das dann als Einkommen zählt. Aber Vermögenswerte wie Auto, selbstbewohntes Haus, auch Schmuck oder gar ein Quad sind keine Einkommensquellen und somit nicht zur Unterhaltsberechnung hinzuziehbar.
Gruß Tscho70
wenn das Quad sein einziges motorisierte Fahrzeug ist, ist das hier in Deutschland wohl kein Vermögen. Laut Statistik gibt es in Deutschland beinahe 60 Millionen Fahrzeuge und das bei etwa 80 Millionen Einwohnern. Kinderwagen sind da ja nicht mitgezählt und da Babys noch nicht motorisiert durch Gegend gondeln hat laut der Statistik also etwa jeder zweite Einwohner ein Fahrzeug (wobei ja dort auch Zweit- und Drittwagen, LKW’s, Anhänger, Motorräder mit dabei sind). Vermögen würde ich das Quad also nicht nennen.
Es ist das Einkommen relewant. Es sei es entstehen Schulden, die herangetrieben werden. Dann wird eben auch Vermögen gepfändet. Sie müssen halt den Mindestunterhalt bezahlen. Als Arbeitsloser können Sie es nicht tun. Daher wird Unterhaltsvorschuss beantragt. Diesen werden Sie zurückzahlen müssen an das Jugendamt. Und da ist es zu empfehlen auf die Zahlungsaufforderungen zu reagieren. Im normalfall müssen Sie die Schulden erst bezahlen wenn Sie auch zahlen können. Oder eine ratenzahlung beantragen. Ansonsten wird eben gepfändet.