Hallo, ist ein Mehrfachagent. Zuletzt hat sich bei ihm ein Kunde telefonisch gemeldet (KV). Er habe ihn beraten, gemailt, ist zu ihm hingefahren (über 40 km), Antrag aufgenommen, Arztadresse ausgehändigt, zum Arzt selbst hingefahren (es fehlte Stempel), Antrag abgeschickt. Es kam Bestätigung und Formular zum Arzt wg. Vorerkrankung. Er hat versucht den Kunden telefonisch zu erreichen (ohne Erfolg), letztendlich Formular per Post abgeschickt. Weiterhin versucht den Kunden telefonisch zu erreichen(ohne Erfolg)
Jetz kam per Fax ein Schreiben dass der Kunde nochmals den Antrag über einen anderen Vertriebsweg eingereicht hat. Die Versicherung möchte schriftliche Willenserklärung des Kunden haben, sonst wird über den neuen Vertriebspartner abgerechnet! Besteht überhaupt die Möglichkeit (Erstrecht?) an die Provision auch wenn Teilweise rein zu kommen?
Besteht überhaupt die Möglichkeit (Erstrecht?) an die Provision auch wenn Teilweise rein zu kommen?
Eindeutig: nein !
Hallo,
in Deutschland haben wir Gott sei Dank freie Vermittlerwahl.
Wenn der VN nicht mehr mit X zusammenarbeiten will, geht er halt zu Y… Wieso sollte X dann Geld erhalten?!
Grüße
Lars