Wie siehts aus mit den Musikrechten

Ich hab da mal ne Frage: wenn man sich eine CD als Original kauft darf man sich für den Eigenbedarf ja ne Sicherungskopie machen - so wie auch bei CD-ROMS, hab ich mal gehört. Man darf doch sicher auch CDs in mp3s umwandeln, um die Musik auch auf Mp3-Player/iPod, Mp3-CD, PS3 etc. genießen zu dürfen (oder?). Wie ist es aber nur wenn man dann die Original-CD irgendwann verkauft? Hat man dann die mp3s der beinhalteten CD-Tracks zu löschen - bzw. handelt es sich ansonsten bei diesen dann um eine illegale Kopie? Und was ist wenn man die Kaufbelege noch hat, jedoch die Original-CDs halt nicht mehr. MfG.

Wenn Du die CD verkaufst, gehen die Kopierrechte an den neuen Besitzer der CD über. Im Prinzip müsstest Du die Dateien dann von Deinem PC, IPod usw. löschen.
Ein Kaufbeleg allein sollte nicht als rechtlicher Nachweis ausreichen.
Solange Du im Besitz der CD bist, darfst Du in der Regel soviele Sicherheitskopien (für den Eigengebrauch) machen, wie Du möchtest - dabei darf jedoch kein Kopierschutz umgangen werden!

Da bin ich leider wirklich überfragt. Bei einer CD, die zu gekauft hast, darfst du eine Sicherungskopie machen. Ob du die Daten dabei in mp3 umwandelst, dürfte dabei egal sein.
Mein Bauchgefühhl würd jetzt mal sagen: Solange die Sicherungskopien nur bei dir bleiben und du sie nicht weitergibst, kannst du mit der Original-CD doch machen was du willst, hast sie ja schließlich bezahlt.
Wahrscheinlich kommt es dabei aber wohl auch auf den Rahmen an…wen es sich um 3-4 CD handelt…wen sollte das denn interessieren.

Leider kann ich die deutschen Gesetze nicht genau auslegen.
in der Regel aber verhält es sich so, dass man sich eine kopie ziehen darf und auch ins mp3 format auf das lappi oder handy kopieeren darf.
hier in der schweiz ist es meines wissens sogar erlaubt es vom netz runter zu laden und es für den selbstgebrauch zu verwenden, nur das weiterverbreiten und oder handeln ist nicht wirklich erlaubt.
wenn die origenal cd verkauft wird, ist es eigentlich auch so, dass man das recht zu kopieren auch mit verkauft, und somit theoretisch alle kopien löschen müsste…
wie man aber weiss verhalten sich theorie und praxis seltn komform…
hoffe einwenig geholfen zu haben…
hardy

Hallo !

Beim Verkauf des Originals gehen alle Nutzungsrechte verloren somit auch die der Mp3s.Die Rechnungsbelege sind ohne Bedeutung und hätten bei Veräußerung dem Käufer zugestanden.

MfG.