… DB-Wachen S-Bahn-Wachen aus? Dürfen diese eine Ordnungswidriegkeit wie z.B. das überschreiten von Bahngleisen ahnden und eine Geldstrafe verhängen oder darf dies nur die Polizei? Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Auch ein nettes Hallo
die Polizei hat keine Befugnis auf den Bahnhöfen, denn hier hat die DB „Hausmacht“ und übt diese durch eigene Sicherheitskräfte auch aus.
… DB-Wachen S-Bahn-Wachen aus? Dürfen diese eine
Ordnungswidriegkeit wie z.B. das überschreiten von Bahngleisen
ahnden und eine Geldstrafe verhängen
Ja.
oder darf dies nur die Polizei?
Nein.
Schönen Tag noch.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen. Eine Frage habe ich jedoch noch. Werden Geldstrafen wie z.B. das überqueren der Bahngleise polizeilich vermerkt oder ist das eine interne Angelegenheit der Bahngesellschaft?
Vielen Dank
Hausrecht und die Poilzei hat nicht zu sagen? Mal ehrlich, seit wann darf ein Privater Sicherheitsdienst Geldstrafen verhängen?
Selten sowas abgrundtief falsches gelesen!!!
also mir ist es gestern passiert dass ich über die gleise gegangen bin um meine s-bahn zu erwischen. und laut der bahn, die meine personalien aufgenommen hat, krieg ich die nächsten tage post bezüglich einer 35 euro geldstrafe
Hallo,
ich weiss nicht so recht, was du mit „DB-Wachen“ meinst. Jedenfalls dürfen die Angestellten der Bahn keine Verwarnungen erheben. Das macht regelmäßig die Bundespolizei. Grundlage für Vewarnungen und Bußgelder ist die Eisenbahnbetriebsordnung (EBO). Sollte es einem widerfahren, dass man beim ordnungswidrigem Verhalten von einem Mitabreiter der Bahn (nicht der Polizei) angehalten wird und dieser die Personaldaten abverlangt (die er nur auf freiwilliger Basis bekommen kann) wird eine Verwarnung oder ein Bußgeld dann von der Bundespolizei verhängt.
Das Hausrecht hat nichts, aber auch gar nichts mit Verwarnungen nach der EBO zu tun.
Nebenher: Das Überschreiten der Gleise wird nicht ohne Grund hart geahndet. Züge können nicht ausweichen und ein vermeintlich auf einem anderen Gleis fahrender Zug kann durch entsprechenden Weichenstellung innerhalb eines Augenblickes auf dem überquerten Gleis sein.
Aber es muss nicht zu einem Unfall mit dem Zug kommen. Es passieren aber auch alleine deswegen Unfälle, weil derjenige die Rutschgefahren auf einer glattpolieren Stahlschiene nicht kennt, ausrutscht und damit den gesamten Zugverkehr zum Erliegen bringt (wenn es sich die Knochen gebrochen hat).
Gruss
Iru
Hallo
die Polizei hat keine Befugnis auf den Bahnhöfen, denn hier
hat die DB „Hausmacht“ und übt diese durch eigene
Sicherheitskräfte auch aus.
Das meinst du doch nicht ernst?
Die Bahnanlagen sind kein rechtsfreier Raum. Zudem kann die Bundespolizei auch auf den Bahnhöfen das ihr von der DB-AG übertragene Hausrecht ausüben. Aber das Hausrecht ist keine Rechtsgrundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten; dazu bedarf es noch einer speziellen Rechtsgrundlage, wie z.B. den § 13 BPOLG für die Bundespolizei.
… DB-Wachen S-Bahn-Wachen aus? Dürfen diese eine
Ordnungswidriegkeit wie z.B. das überschreiten von Bahngleisen
ahnden und eine Geldstrafe verhängenJa.
Nein!
oder darf dies nur die Polizei?
Nein.
Ja!
Gruss
Iru
Hallo,
Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen.
Nein, das hat es nicht. Es hat Dich nur falsch informiert.
Du bist zu leichtgläubig, Du solltest jede Antwort auf logischen Inhalt abklopfen. Erst recht in einem öffentlichen Forum, in dem Du Dein Gegenüber nicht kennst. Hast Du zum Beispiel schon jemals gehört, dass die Polizei niemanden festnehmen kann, der sich in einer privaten Wohnung aufhält? Nein? Wäre auch ziemlicher Unsinn, findest Du nicht? Und was bedeutet das dann für die Antwort, die Du hier bekommen hast? Offensichtlich kompletter Unsinn, oder?
Gruß
loderunner
Hallo
Werden Geldstrafen Verwarnungen wie z.B. das überqueren
der Bahngleise polizeilich vermerkt …?
Nein.
Gruss
iru
Hi,
weil die Bahngesellschaft den Tatbestand der Polizei/Staatsanwaltschaft mitteilte und diese dann ein Ordnungsgeld verhängen.
Das Geld bekommt nicht die Bahn sondern der Staat.
MFG