Hallo,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du kein „Spielzeug“ meinst, also mit 50ccm-Mopedmotor und daher zulassungsfrei (nur mit Versicherungskennzeichen), sondern was Größeres.
Ein paar meiner Kunden hatten mal solche Fahrzeuge, aber das ist schon ein paar Jahre her. Mag daher sein, dass sich inzwischen was geändert hat:
- Kommt man damit auch eine SF-Stufe runter (falls man zur
Zeit keinen Pkw auf seinen Namen angemeldet hat) ?
Wie meinst Du das mit runter kommen? (s.u.)
- Wenn das wie Pkw versichert ist wäre die Kehrseite der
Medallie, daß man ziemlich hochgestuft wird falls man einen
Bums baut.
Kommt drauf an, auf welcher SF-Klasse der Vertrag läuft und ob es bei dem Vertrag einen „Freischuss“ gibt. Wobei man bei solchen Verträgen genau auf die sonstigen Bedingungen achten sollte. Zu verschenken haben die Gesellschaften nichts.
Gibts da nen
Tarif wo man x-beliebig häufig Unfall bauen kann ohne, daß es
andere Versicherungen verschlechtert.
Ja, wenn Du keinen bisherigen Vertrag (bzw. keinen SF-Rabatt) übernimmst und bei Null anfängst. Wobei nach mehreren verschuldeten Unfällen - wie auch beianderen Fahrzeugen - mit einer Kündigung seitens des Versicherers zu rechnen ist.
Werden
Quad-Versicherungen mit der Zeit auch günstiger, d.h. wird
defensives Fahren belohnt ?
Ja, wie bei allen KFZ-Versicherungen geht es da nach SF-Klassen.
Wäre ATV (All Terrain Vehicle) ein Erstwagen (wenn man zur
Zeit eben keinen anderen PKW hat) ?
Kann man machen, mit all den Vor- und auch Nachteilen z.B. nach einem Unfall.
Um wie PKW eingestuft zu werden müßtes es ja auch so einen
KFZ-Brief haben (incl. HSN+TSN-Typschhlüsselnummer). Und müßte
in eine der Typklassen (Typklasse 11 aufwärts) eingeordnet
werden.
Klar gibt es einen Fahrzeugbrief. In Typklassen - sofern die Angabe nicht genullt ist - wirst Du sowas aber nicht finden.
Ich gehe erstmal davon aus das ATV weder was mit PKW noch mit
Motorradversicherung zu tun hat…
Grundsätzlich ist das Ding von der Versicherung her ein KFZ, genau wie ein PKW oder KRAD oder sonstwas. Die SF-Klassen werden also genau so gezählt. Wie hoch die Prozente sind, ist eine andere Frage. Da können je nach Fahrzeugart und Versicherung Unterschiede bestehen.
Und jetzt zur eigentlichen Frage: Es kommt drauf an, als welche Fahrzeugart das Ding zugelassen ist. Da hilft nur ein Blick in den Fahrzeugschein bzw. Brief. Möglich ist Zugmaschine (also wie ein LKW), Sonder-KFZ, aber auch „PKW offen“ (also als gewöhnliches Cabrio) habe ich schon gesehen. Nur als KRAD ist nicht möglich, da es sich nicht um ein Einspuriges Fahrzeug handelt.
anzumelden und dadurch gleichzeitig mit der PKW-Haftpflicht
runterzukommen (wenns über 1/2 Jahr zugelassen ist).
Klar, das geht. Meinst Du das am Anfang mit „runter kommen“?
Erst wenn Du weißt, um was für ein Fahrzeug es sich offiziell handelt, kannst Du von Versicherern auch Angebote anfordern.
Viel Spaß mit so einem Fahrzeug
Guido