… rechtlich geregelt und aufgebaut im Bezug zu der gemeinschaftlichen Nutzung der Allmenden?
leider keine Ahnung; versuch’s doch mal bei den Gemeindeverwaltungen; z.B. Luzern, Luzerner Allmende.
viel Glück
Stefan
… rechtlich geregelt und aufgebaut im Bezug zu der
gemeinschaftlichen Nutzung der Allmenden?
Mehr als Wiki weiss ich auch nicth
http://de.wikipedia.org/wiki/Allmende
Liebe Grüsse
heinz
… rechtlich geregelt und aufgebaut im Bezug zu der
gemeinschaftlichen Nutzung der Allmenden?
Tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.
Gruss
Walter
… rechtlich geregelt und aufgebaut im Bezug zu der
gemeinschaftlichen Nutzung der Allmenden?
Mache deine Hausaufgaben mal schön alleine. Google hilft dir dabei!
Hallo,
kann hier nicht weiterhelfen
Gruß,
Micha
sorry, da kann ich dir nicht weiterhelfen,vlg mopsi
… rechtlich geregelt und aufgebaut im Bezug zu der
gemeinschaftlichen Nutzung der Allmenden?
Hallo! Kann ich leider nicht sagen… Weiss ich nicht, sorry!
Soweit ich weiss gibt es nur noch ganz wenige Allmenden in der Schweiz. Meist durften die Bauern dort zu bestimmten Zeiten ihr Vieh weiden. Genaueres weiss ich aber nicht.
… rechtlich geregelt und aufgebaut im Bezug zu der
gemeinschaftlichen Nutzung der Allmenden?
Gruerzi wohl liebe bella,
also zu diesem Thema kann ich dir leider
garnüt sägge.
weiter viel erfolg bei der suche
liebe grüße vom Stefan
Die Allmenden sind in sogenannten Korporationen organisiert. Am ehesten gleichen diese
organisatorisch einer Genossenschaft oder einem Verein ohne diese Rechtsform zu besitzen. Meist ist die Mitgliedschaft auf Bürger einer Gemeinde oder eines Kantons und deren direkte Nachkommen beschränkt (hervorgegangen aus den altern Bürgergemeinden [auch die gibts noch])und oft schon sehr alt (die Korportion Uri z.b. ist schon über 1000 Jahre alt). Rechtlich geregelt ist die Korporation im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 52ff), ergänzende kantonale Regelungen finden sich im jeweiligen Einführungsgesezt zum ZGB oder in den kantonalen Gemdeindegesetzen.
Der Begriff der Allmend geht zurück auf die allemannische Dorforganisation wo dies ein Platz/Weide/Hof/Wald/etc. war, der von allen Gemdeindemitgliedern genutzt werden durfte (-> Wikipedia nachschlagen).
kann dir nicht weiterhelfen sorry…
… rechtlich geregelt und aufgebaut im Bezug zu der
gemeinschaftlichen Nutzung der Allmenden?
Oh - wohne noch nicht in der Schweiz. Kann ich nichts zu sagen.