Wie sind die Arbeitszeugnisaussagen zu bewerten?

Um ein genaues Urteil abgeben zu können, müsste ich das gesamte Zeugnis sehen. Im Großen und Ganzen lassen die Formulierungen aber auf ein durchsschnittliches Zeugnis mit den Noten 2 - 3 schließen (was durchaus üblich und keines Falls als schlecht zu werten ist). Jedoch könnte man bei einigen Punkten in der Tat von einer versteckten Nachricht ausgehen. So z.B. bei folgenden Punkten:
5. „im Rahmen ihrer Tätigkeit …“ Das klingt danach, dass es mit der angesprochenen Genauigkeit und Sorgfalt nicht so arg weit her war, wenn sie vielleicht mal Aufgaben zugewiesen bekommen haben, die nicht unmittelbar zu ihrem täglichen Spektrum gehörten.
6. „verfügt über das erforderliche Engagement und die notwendige Motivation“ Diese Aussage klingt in der Tat nicht wirklich gut. Übersetzt heißt das so viel wie - sie verfügt zwar über diese Fähigkeiten, hat sie aber nicht wirklich zum Einsatz gebracht.
7. „die Qualität genügte…“ Auch diese Aussage klingt etwas komisch. Dabei stört mich das Wort GENÜGT.

Außerdem Fehlt mir die Bemerkung, wie sich die Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und Kollegen gestaltete. Das läßt darauf schließen, dass das Verhältnis insbesondere zur Geschäftsführung nicht das Beste war.

Ich weiß ja nicht, um was für ein Unternehmen es sich handelt und was ihre Aufgabe dort war bzw was für Gründe hier zu einem Ausscheiden geführt haben. Es muß auch nicht unbedingt immer eine böse Absicht hinter den Formulierungen stecken. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sein Zeugnis von professioneller Hand beurteolen zu lassen. Das kostet zwar etwas Geld aber wenn man das Gefühl hat, hier absichtlich einen Nachteil zugefügt bekommen zu haben, sollte man durchaus diesen Schritt gehen. Es sei dazu gesagt, dass das der Arbeitgeber zwar eine Wahrheitspflicht hat, sonst kann er durch eventuell zukünftige Arbeitgeber verklagt werden. Er hat aber auch eine Wohlwollenspflicht bei der Formulierung, um den ausscheidenden Arbeitnehmer nicht an seinem beruflichen Fortkommen zu hindern. Dabei schreibt der Gesetzgeber vor, dass, solange nichts grob Negatives vorliegt, ein durchschnittliches Arbeitszeugnis (also Note 2 - 3) auszustellen ist.
Hat man jedoch vor, gegen dieses Zeugnis gerichtlich vorzugehen, bleibt nicht viel Zeit. innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt muß vor Gericht der Klagantrag gestellt sein.
Wenn sie diesen Schritt gehen wollen kann ich nur raten, nichts wie hin zu einem Anwalt, Zeugnis prüfen lassen und Anklage auf „Zeugnisberichtigung“ stellen. Hat man NOCH ein gutes Verhältnis zum ehemaligen Arbeitgeber, kann man ihn nach Prüfung des Zeugnisses auch direkt nochmal damit konfrontieren und ihn um außergerichtliche Änderung des Zeugnisses bitten. Meist existiert nach einer Kündigung ja aber nicht unbedingt mehr so diese vertrauensvolle Basis.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

guten tag

kann da leider nicht helfen
allerdings gibt es buecher wo der zeugnis code uebersetzt wird

gruss

Vielen Dank, Islandfree, ich bin auch der Meinung es ist eher 2-3.

Alles Gute

Hallo Bibili,

keine Ahnung, wo du böse Absichten siehst. Nach meiner Auffassung ist dies eine 2+. Wenn der Termin der Kündigung in das übliche Raster passt (Quartalsende oder Monatsende)ist das OK.

Gruß Fredo

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Es ist alles gut, haben Sie Vertrauen in die Zukunft. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo, zur Zeugnisauswertung gibt es zahlreiche Quellen im Internet, da müsstest du vielleicht ergänzend mal schauen. Du hast nur einige Stellen zitiert, wichtig ist aber das Zeugnis als ganzes. Die hinterhältigen Stellen sind oft die, die gar nicht drin stehen. Das was ich hier lese hört sich eigentlich positiv an. Ein wenig irritiert mich Punkt 6 - geht aus dem Zeugnis hervor, warum die Position schwierig war? Wenn dann statt „Erfolg“ stünde „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, dann wäre es eine Zeugnis-Eins. Aber dass das Wort „Erfolg“ abwertend wäre, könnte ich so auch nicht sagen. Es hängt, wie gesagt, vom Kontext ab.
Viele Grüße, Reinhard

Mit den „hohen Ansprüchen“ wurde doch alles realitiviert. Bitte nicht an das „genügte“ eine schlechte Beurteilung festmachen. Der Arbeitgeber wollte kein „genügend“ damit geben, denn er schrieb ja, dass Ihre Arbeit sogar „hohen Ansprüchen“ genügte. Sie erbrachten dami mehr Leistung als normal üblich ist.

hallo,

Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein. Damit dennoch klar wird, dass der Mitarbeiter nicht der eifrigste war, haben sich in der Zeugnissprache geheime Codes etabliert. Die sind zwar unzulässig, aber nur die wenigsten Arbeitnehmer kennen sie auch und können sich so gegen die Formulierungen wehren. Wir zeigen die gängigsten Sätze und ihre Bedeutung in einer Übersicht.

„Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben“ bedeutet nicht etwa großes Engagement, sondern dass sich der Mitarbeiter verzettelt und nicht ergebnisorientiert gearbeitet hat.

„Er zeigte Verständnis für seine Arbeit“ drückt aus, dass der Arbeitnehmer zwar wusste, was er zu tun hatte, es aber nicht tat.

Auf Faulheit deutet folgender Wortlaut hin: „Er verstand es, alle Aufgaben mit Erfolg zu delegieren“.

Auch wer "mit Interesse bei der Sache " war oder „Gelegenheit hatte, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen“, war meist faul.

Mitglied im Betriebsrat

Inkompetenz wird so beschrieben: „Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Beispiel“ oder „Wir bestätigen gerne, dass er mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen ist“, gerne auch „Er war Neuem gegenüber aufgeschlossen“.

„Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma“ drückt aus, dass der Mitarbeiter an Streiks teilgenommen hat.

„Er trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein“ bringt zum Ausdruck, dass der Arbeitnehmer Mitglied des Betriebsrat war.

„Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer ein“ heißt, dass dieser Mitarbeiter gewerkschaftlich aktiv war.

„Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen.“ Heißt: Dieser Mitarbeiter hatte zwar keine Ahnung, war aber sehr arrogant.

Nicht ernst genommen

Wer „im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzte eine durchweg erfrischende Offenheit“ zeigt, war frech und vorlaut, und wenn ein Mitarbeiter „tüchtig und in der Lage war, seine Meinung zu vertreten“, konnte er nicht mit Kritik umgehen.

Wenn jemand unbeliebt war, verraten es diese Formulierungen: „Sein Betragen gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war unbelastet“ oder auch „Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen“.

„Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen“ bedeutet, dass der Mitarbeiter ein Alkoholproblem hat.

Wer als „kontaktbereit“ bezeichnet wird, gilt dagegen eher als Eigenbrödler ohne soziale Kompetenz. Und wer „bei Kunden schnell beliebt war“, dem bescheinigt der Arbeitgeber kein Verhandlungsgeschick.

Die Formulierung „Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter“ bedeutet: Diese Führungskraft besitzt keine Durchsetzungsfähigkeit und wurde von ihrem Team nicht ernst genommen.

Wenn der Arbeitgeber schreibt, dass ein Manager „die Arbeit seiner Mitarbeiter koordinierte und klare Anweisungen gab“, heißt das schlicht, dass er sich aufs Delegieren beschränkte und ansonsten ein lustloser Chef war.

Wer einen autoritären Führungsstil hat, dem wird eine „straffe“ oder „konsequente“ Führung bescheinigt.

Einvernehmlich getrennt

Wenn jemand ausscheidet, „um in einem anderen Unternehmen eine höherwertige Tätigkeit zu übernehmen“, bedeutet dies, dass der alte Arbeitgeber diesen Job seinem Mitarbeiter nicht zutraut.

Die Formulierung „Wir haben uns einvernehmlich getrennt“ versteckt, dass auf Initiative des Arbeitgebers ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt wurde. Eine echte einvernehmliche Trennung wird mit dem Wortlaut „im besten beiderseitigen Einvernehmen“ kenntlich gemacht.

Der Wortlaut „Wir wünschen alles Gute, insbesondere auch Erfolg“ gilt als ironischer Gruß.

Übrigens: Eine komplette Auflistung der in Zeugnissen gebräuchlichen falschen Formulierungen gibt es auf der Seite www.arbeitszeugnis.de.

ich hoffe ich konte dir ein wenig helfen, alles alles Gute auf deinem weitern Arbeitsweg, gruss von Nonne 213

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Hallo Bibili,

es tut mir leid, dass ich jetzt erst antworte, aber ich war relativ schwer erkrankt…

Wenn dies wirklich alles Texte aus Deinem Arbeitszeugnis sind, dann kann ich nur sagen:
Glückwunsch…

Ich habe selten ein besseres Arbeitszeugnis gesehen…

Wenn Du noch detaillierte Aussagen zu den einzelnen Punkten haben möchtest, dann melde Dich nochmal bei mir, ich beantworte dann gerne weitere Fragen.

Gruß, Hoelti.

N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen :smile:

Danke, Teneto, für die Antwort und Links, ich schau nach!

Super, danke für die Antwort!

Danke für die Positivität, Hohenwald!

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Es
ist alles gut, haben Sie Vertrauen in die Zukunft. Mit
freundlichen Grüßen.

Hallo Radobo, danke für die Genauigkeit! Ich schaue mir das mit dem „Erfolg“ noch genau an! Alles Gute!

Hallo Nonne213,

vielen dank für die ausführliche Antwort!
Liebe Grüße

Danke für die Positivität und gute Besserung!