Wie sind die Zahlungsmodalitäten bei Kauf vom Plan bei Immobilien?

Liebe/-r Experte/-in,
es wäre sehr nett wenn Sie mir bei der Beantwortung meiner Frage helfen könnten:

Ich möchte eine Wohnung kaufen, die noch nicht gebaut ist (Kauf vom Plan). Der Bauherr teilte mir mit, dass ich bei Kauf der Wohnung eine Zahlung ZUg um Zug des Baufortschrittes zahlen müsse. Dies sei gesetzlich so geregelt. Ich selbst möchte aber erst an ihn die erste zahlung leisten, wenn er mit dem Bau meiner Wohnung (3.Obergeschoss) beginnt, da ich Angst habe, er könnte während des Bauens insolvent gehen. Schließlich sind wir mitten drin in einer Jahrhunder-Wirtshaftskriese und gerade Bauunternehmer sind ja prädestiniert für Insovenzen. Ist es wirklich so, das es gesetzlich vorgeschrieben ist, das ich bereits mit Baubeginn 40% des Wohnungspreises zahlen und dann Zug um Zug weiterzahlen muss oder ist die verhandelbar?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Seth Gardner

Hallo,

sorry, auf diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht so gut aus. Ich würde aber trotzdem sagen, dass dies alles verhandelbar ist. Das Beste wird sein, einfach mal bei der Bank, die es finanzieren soll, nachzufragen. Oder aber direkt einen Notar ansprechen.
Ich hätte, ehrlich gesagt, auch Bauchweh dabei, jemandem schon 40 % zu zahlen, was nur auf dem Plan existiert.
Viel Erfolg :smile:

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, dies ist nicht mein Interessengebiet. Sorry.
Gruss
Stefanie Hoffmann

Hallo,

es ist in der Tat ein erhebliches Risiko, etwas vom Plan weg zu kaufen und vorher zu bezahlen (und das aus den verschiedensten Gründen). Falsch ist, daß es gesetzlich geregelt wäre, eine Anzahlung leisten zu müssen. Es gibt allerdings die sogenannte MABV (Makler- und Bauträgerverordnung), die Anzahlungen bei Baubeginn vorsieht. Dem Bauträger (bzw. den Parteien) bleibt es aber immer unbenommen, eine individuelle Regelung zu treffen. Die meisten Bauträger wolln dies aber nicht, weil sie schlichtweg kein Geld haben, um in Vorleistung zu gehen. Im Übrigen kann sich heutzutage jeder dahergelaufene Strolch „Bauträger“ nennen und mit vereinnahmten Fremdgeldern versuchen, ein Häuschen zu bauen. Die sicherste Möglichkeit ist für Sie, wenn Sie sich eine sogenannte Vertragserfüllungsbürgschaft geben lassen, den Kaufpreis dann jedoch bereits voll bezahlen. Die dafür dann bereits zu zahlenden Raten müssen Sie halt den Bauträger halt noch runterhandeln. Macht er das nicht, würde ich die Hände weglassen. Allerdings ist keinesfalls gesagt, daß der Bauträger trotz seines Anzahlungsverlangens nicht Top-seriös ist. Es ist allein eine Frage der Risikofreudigkeit.
Im Übrigen kann ich nur empfehlen, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, da auch die Ausgestaltung der Bürgschaft seine Tücken hat.

Frohe Ostern noch…!

Sorry, da bin ich wirklich kein Experte, da ich noch nie eine Wohnung gekauft habe. Könnte bei einem Neubau behilflich sein. Da habe ich aber erst bei Fertigstellung gezahlt. Liegt vielleicht an der Seriösität des Bauherrn.
Einen Rat kann ich auf jeden Fall geben.
Bevor ich einen Vertrag unterzeichnen würde, würde ich erstmal Erkundungen über den Bauunternehmer einholen (wie lange im Geschäft, letzte Projekte, usw.)
Danach ist denke ich alles Vertraglich zu regeln, und da spielt es keine Rolle, ob es gesetzlich geregelt ist, wenn im Vertrag bestimmte Summen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart werden.
Viele Grüße
Guido

Hallo Seth,
es hat gedauert, aber ich bin erst aus dem Urlaub zurück. Deine Frage ist sehr speziell und es geht um sehr viel Geld.Ich würde den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Den bezahlst Du und damit ist er haftbar.
Gruß!
Keith

Hallo Seth,
es hat gedauert, aber ich bin erst aus dem Urlaub zurück. Deine Frage ist sehr speziell und es geht um sehr viel Geld.Ich würde den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Den bezahlst Du und damit ist er haftbar.
Gruß!
Keith.