Wie sind meine Rechte als SBV im Betrieb

Bin bei meiner Arbeitsstelle als Schwerbehindertenvertreung gewählt worden - hier einige Fragen zur Absicherung ggü. meinem Arbeitgeber:

  1. Falls ich als Schwerbehindertenvertreter Zeit außerhalb meiner regulären Arbeitszeit aufwende, ist es dann möglich, dass ich meinem Arbeitgeber diese Zeit als Überstunden berechnen?
  2. Gleiche Frage betrifft Schulungen außerhalb der Arbeitszeit oder während des Urlaubs - sind das Überstunden, die ich geltend machen kann?
  3. Gibt es ein zeitliches Limit bei der Ausübung des Amtes oder kann ich jederzeit meinen Arbeitsplatz verlassen, um mich um die SBV zu kümmern?
  4. Darf ich auch während meiner „regulären“ Beschäftigung z.B. Korrespondenz für die SBV erledigen?
    5.Welche Informationspflicht bzgl. Terminen habe ich ggü. meinem Arbeitgeber? Wann, d.h. wie frühzeitig (direkt nach Kenntnisnahme?) muss ich Termine mitteilen?

Das steht alles im SGB IV.
zu deinen Fragen gibt der § 96 des SGB IV Auskunft.
Außerdem würde ich dir dringend raten das Seminar " SBV 1 – Neu gewählt - und nun? (auch für Nachrücker und Stelli) zu besuchen. Informationen für Seminare findest du unter
http://www.schwbv.de/
Der weiteste Weg lohnt sich !!!
Auch sämtliche Informationen zur SBV findest du darunter.
Viel Erfolg für dein Ehrenamt
wünscht dir Sabine

Hallo Hildegart, im SGB9 ist es im §95 geregelt, aber Urlaub ist Urlaub. Ansonnsten würde ich alle Termine in die reguläre Arbeitszeit legen. Nur in DRINGENDEN NOTFÄLLEN würde ich es ausserhalb der Arbeitszeit legen. Denke auch mal an Deine Gesundheit und an deine Leisungsgrenzen. Grüße JoAn

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Vielen Dank!