Bin bei meiner Arbeitsstelle als Schwerbehindertenvertreung gewählt worden - hier einige Fragen zur Absicherung ggü. meinem Arbeitgeber:
- Falls ich als Schwerbehindertenvertreter Zeit außerhalb meiner regulären Arbeitszeit aufwende, ist es dann möglich, dass ich meinem Arbeitgeber diese Zeit als Überstunden berechnen?
- Gleiche Frage betrifft Schulungen außerhalb der Arbeitszeit oder während des Urlaubs - sind das Überstunden, die ich geltend machen kann?
- Gibt es ein zeitliches Limit bei der Ausübung des Amtes oder kann ich jederzeit meinen Arbeitsplatz verlassen, um mich um die SBV zu kümmern?
- Darf ich auch während meiner „regulären“ Beschäftigung z.B. Korrespondenz für die SBV erledigen?
5.Welche Informationspflicht bzgl. Terminen habe ich ggü. meinem Arbeitgeber? Wann, d.h. wie frühzeitig (direkt nach Kenntnisnahme?) muss ich Termine mitteilen?