Wie sind untätige Verwalter unter Druck zu setzen

Seit ! 7 Wochen ist meine Balkontüre undicht und nach jedem stärkeren Regen sind Teppiche tropfnass. Sämtliche Versuche, den Verwalter zu kontaktieren schlagen fehl, er stellt sich taub und stumm. Mails, Faxe oder Briefe bleiben unbeantwortet, bei Anrufen oder Besuchen ist er nicht anwesend.
Da ich wegen Krankheit keine Eigentümerversammlung besuchen kann, fühle ich mich diskriminiert. Das Verhalten
beeinträchtigt inzwischen meine Gesundheit

Was ist zu unternehmen ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich Ihre Liegenschaft nicht kenne (Anzahl der Einheiten, Verwaltungsbeirat ja oder nein, Teilungserklärung u.s.w.) ist eine Einschätzung der Problematik nur sehr schwer. Gibt es eine Kostentragungsregelung bzgl. der Fenster in der TE? Diese Fragen müssten erst geregelt sein.

Grundsätzlich würde ich an Ihrer Stelle, per Einschreiben/Rückschein, den Verwalter unter Fristsetzung auffordern, die Instandsetzung zu veranlassen. Weisen Sie darauf hin, sollte die Instandsetzung in der genannten Frist (14 Tage)
unterbleiben, dass Sie ihn für sämtliche Folgeschäden haftbar machen werden. Ebenso würde ich androhen, dass Sie nach Ablauf der Frist juristische Hilfe in Anspruch nehmen und die Instandsetzung gerichtlich einlagen werden. Auch hier hat er mit den entstehenden Kosten zu rechnen. Das sollte eigentlich reichen, falls er noch bei Verstand ist, ihn zu einer Reaktion zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Behrend
ARCO-Immobilien
Hausverwaltung

Ich bedanke mich recht herzlich für die schnellen und sustantiellen Hinweise MfG H.E.Schenk

Hallo Haschen16,

Vorsicht, nicht für alles ist der Verwalter zuständig. Zwar gehört die Außenhaut eines Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum aber in der Regel sind Innenfenster und -türen Sondereigentum, also Eigentum des jeweiligen Besitzers der Wohnung. Nach dem geschilderten Problem kann es sich sehr wahrscheinlich um ein Defekt der Dichtung handeln und die befindet sich im Allgemeinen im Innenteil von Fenster und Türe. Es ist also vermutlich Deine Aufgabe die Reparatur durchführen zu lassen. Also, wenn nicht anders möglich, eine Fenster-/Türenfirma (Schreinerei) zum Beseitigen des Schadens beauftragen. Das von mir geschilderte ist der Regelfall, es kann natürlich auch anders sein.
Sollte die Problematik eine andere sein, so hilft es nur, der HV schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen und androhen, den Schaden selbst auf Kosten der Hausgemeinschaft reparieren zu lassen und auf die Folgeschäden (Teppichboden, Gesundheit usw.) aufmerksam zu machen. Wenn dieser Fall dann aber auch Eintritt ist es oft schwer an das liebe verauslagte Geld zu kommen. Darum ist eine gütige Lösung immer noch das Beste, vor allem dann, wenn der Schaden nur sehr selten auftritt. Dann ist es am Besten einen Antrag an die Eigentümerversammlung zu stellen, bei der dann die nötigen Maßnahmen beschlossen werden können.
Nichts desto trotz ist das geschilderte Verhalten des Verwalters unverantwortlich. Mein Vorschlag: Mit den Verwaltungsbeiräten Kontakt aufnehmen, ev. auch mit anderen Eigentümern und die Problematik besprechen. Sollte das ein generelles Verhalten des HV sein, so ist eine Abwahl bzw. keine Vertragsverlängerung wohl die beste Lösung, denn solchen Verwaltern, die nur abkassieren und sich um nichts kümmern sollte man nicht auf ehrliche Eigentümer loslassen.

Viel Glück wünscht
Hubert

Das Verhalten Ihres Verwalters ist für mich völlig unverständlich. Damit qualifiziert er sich ab und die Wohnungseigentümergemeinschaft muss sich die Frage stellen, ob der WEG-Verwalter beim nächsten Mal wiedergewählt werden sollte.

Zunächst würde ich an Ihrer Stelle Kontakt aufnehmen zum Verwaltungsbeirat und diesem Ihr Anliegen schildern. Meistens haben die Beiräte einen besseres Kontakt zum Verwalter, als ein einzelner Eigentümer. Sollte nicht so sein - ist aber oftmals so.

Wenn dann immer noch nichts passiert, dann rate ich Ihnen einen Anwalt aufzusuchen der sich des Falls annimmt und Ihre Interessen gegenüber der WEG auf Wiederherstellung/ Reparatur durchsetzt.

Aber Achtung - oftmals ist in der Teilungserklärung vermerkt, dass jeder einzeln Eigentümer für die Reparatur an fenstern und Balkontür selber zuständig ist. Bitte prüfen Sie dies noch einmal, bevor Sie „losschissen“.

Ihr Thorsten Hausmann
http://www.Hausmann-hausverwaltung.de
040/5290000

Hallo,

war zwischenzeitlich abwesend, daher meine verspätete Antwort.

Ich empfehle hier, den Beirat einzuschalten und diesen auffordern, mit tätig zu werden. Ein „schlechter“ Verwalter kann nur über eine Eigentümerversammlung abgewählt werden. Den Verwalter würde ich schriftlich mit Einschreiben auffordern, unter Fristsetzung tätig zu werden und ihm Schadenersatzforderung androhen. Auch ein Anwalt könnte hier helfen.

MfG
Rheinbahnerin

Vielen Dank

Hallo,

da bei einigen Antworten Hinweise auf die Teilungserklärung enthalten waren, so müßte dort aber auch der Hinweis fallen, daß einige Teilungserklärungen an solchen Stellen ungültig sind.
Also nicht einfach der Teilungserklärung blind vertrauen.