Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich Ihre Liegenschaft nicht kenne (Anzahl der Einheiten, Verwaltungsbeirat ja oder nein, Teilungserklärung u.s.w.) ist eine Einschätzung der Problematik nur sehr schwer. Gibt es eine Kostentragungsregelung bzgl. der Fenster in der TE? Diese Fragen müssten erst geregelt sein.
Grundsätzlich würde ich an Ihrer Stelle, per Einschreiben/Rückschein, den Verwalter unter Fristsetzung auffordern, die Instandsetzung zu veranlassen. Weisen Sie darauf hin, sollte die Instandsetzung in der genannten Frist (14 Tage)
unterbleiben, dass Sie ihn für sämtliche Folgeschäden haftbar machen werden. Ebenso würde ich androhen, dass Sie nach Ablauf der Frist juristische Hilfe in Anspruch nehmen und die Instandsetzung gerichtlich einlagen werden. Auch hier hat er mit den entstehenden Kosten zu rechnen. Das sollte eigentlich reichen, falls er noch bei Verstand ist, ihn zu einer Reaktion zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Behrend
ARCO-Immobilien
Hausverwaltung