Hallo liebe Mitglieder!
Auf diversen Internet-Seiten kann man viele Infos zu den gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten, etc. bekommen. Leider wird dadurch aber meine konkrete Frage zur Berechnung der Lenkzeiten nicht beantwortet.
Fallsituation:
Es soll ein LKW-Fahrer zur Auslieferung von z.B. Baufahrzeugen eingestellt werden. Dieser hat eine durchschnittliche Arbeitszeit von ca. 8 Std./Tag zzgl. Pausen und beginnt seine täglichen Fahrten ab ca. 8:00 Uhr. Geplant werden ca. 2-4 Fahrten/Tag; daher ist eine ununterbrochene Fahrtzeit selten länger als die max. Lenkzeit von 4,5 Std.
Doch wie sind nun die (bei der HK Hamburg als Wartezeit deklarierten) Be- und Entladezeiten zu werten? Gelten diese als Unterbrechung der Lenkzeit, sodass ab der nächsten (Weiter)Fahrt wieder neu angefangen wird zu berechnen (bis auf 4,5 Std. - dann Pause), oder wird die vorgeleistete Lenkzeit (z.B. Anfahrt 2 Std.) fortgesetzt (, sodass nach 2 Std. Anfahrt und 0,5 Std. Verladetätigkeit nur noch 1,5 Std. bis zur Pflichtpause verbleiben)???
Über zeitnahe Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank an Alle.
Gruß
TT