Hallo liebe Forensi,
Ein Ehepaar in gesetzlicher Gütergemeinschaft lebend, besitzt ein Haus und hat zwei erwachsene Kinder. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, da kein Testament existiert. Gesetzt den Fall, dass einer der Ehepartner verstirbt, erbt jedes der beiden Kinder 1/8 des Hauses. Wenn nun beide Kinder sofort je 1/8 des Geldwertes des Hauses vom noch lebendem Elternteil beanspruchen wollten, wäre der Elternteil in Schwierigkeiten, da ein Kredit in dieser Höhe nicht finanzierbar wäre. Der überlebende Elternteil möchte aber bis zum Lebensende im Haus wohnen bleiben.
Welche rechtlichen Lösungsmöglichkeiten gibt es für diese Situation? Danke für seriöse Antworten.
Gruß
Ev22853
Hallo,
google mal nach „Berliner Testament“, vielleicht reicht das schon als Grundlage.
Gruß
finnie
Hallo finnie,
Prima! Herzlichen Dank für die schnelle und präzise Antwort.
Gruß
Ev22853
Hi, mit solchen Fragen wendet man sich an einen Fachanwalt für Familien- und Erbrecht.
Denn auch das Berliner Testament verhindert nicht, dass ein oder mehrere Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden Pflichtteilsberechtigte werden.
Das verhindert übrigens kein Testament.
MfG ramses90
Nur nochmal als Hinweis: das Berliner Testament kann NICHT verhindern, dass eines der Kinder seinen Pflichtteil nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils fordert.
Das kann KEIN Testament.
Gruß florestino
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Wenn nun beide Kinder sofort je
1/8 des Geldwertes des Hauses vom noch lebendem Elternteil
beanspruchen wollten, wäre der Elternteil in Schwierigkeiten,
da ein Kredit in dieser Höhe nicht finanzierbar wäre. Der
überlebende Elternteil möchte aber bis zum Lebensende im Haus
wohnen bleiben.
So einfach wäre das nicht. Die Kinder müssten die Aufhebung der Erbengemeinschaft beantragen - also Zwangsversteigerung.
Geld könnten sie in diesem Falle nicht verlangen, ganz im Gegenteil, sie müssten sich teilweise an den Kosten (die auch ein Vermieter tragen muß) beteiligen.
Berliner Testament wurde schon genannt.
Natürlich könnten die Kinder dann ihren Pflichtteil verlangen, der ist jedoch nur die Hälfte des Erbteiles, allerdings dann (nur) in Form von Geld.
Lösung:
von einem Notar beraten lassen und alle an einen Tisch um eine Lösung zu finden die in allererster Linie dem hinterbliebenen Elternteil einen ruhigen Lebensabend garantiert.
Der Ärger kommt ja meist erst dann wenns ans erben geht.
Wie heißt es so schön:
versteht ihr euch noch oder habt ihr schon geerbt…
Krümelchen