Wie soll das Abnahmeprotokoll der NeubauWohnung erstellt werden, wenn der Bauträger und wir Eigentümer ganz unterschiedl. Meinungen zu Bauqualitäten haben?

Hallo, ich habe eine Neubauwohnung gekauft. Bei der Abnahme habe ich viele Mängel festgestellt. Daraufhin will ich diese Mängel ins Abnahmeprotokoll einschreiben, und zwar so formuliert " der Eigentümer behält sich vor, in Bezug auf Belüftungssystem, Balkonboden usw., den Bauträger zu verpflichten, das Belüftungssystem zu verbessern und den zu hoch gebauten Balkonboden(höher als den der Wohnung) zu beseitigen, ggf. auch Schadenersatz zu verlangen usw… Der Bauträger hingegen will, dass im Protokoll nur schreiben, dass es Vorbehalt gibt oder Eigentümer hat Vorbehalt, was ich für unklar und irreführend klingen könnte. Bauträger lässt sich nicht einlenken. Deshalb bestehe ich auch auf meine Version. Somit kann das Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben werden. Aber der Bauträger wies darauf hin, wenn ich schon in die Neubauwohnung eingezogen bin, gilt die Wohnung sowieso als automatisch abgenommen wird, ob das Abnahmeprotokoll unterschrieben ist, ist egal. Ist die Aussage von Bauträger richtig, trotz einer Menge von Qualitätsprobleme? Wer hat die Erfahrungen über diese Problematik. Wenn es wäre, dann was nutzt die Abnahme? Ich freue mich auf Ihre Anregungen, Tipps und Informationen.

Deswegen gibt es auch die VOB und die ganzen anderen Baunormen.