Wie soll es weitergehen?

Frau F.ist psychisch krank(schwere Persönlichkeitsstörung) und in ambulanter Therapie.Nach zwei gescheiterten Therapien,hat sie nun offenbar einen Volltreffer mit der Psychologin gelandet.Chemie stimmt zu 100% und sie hat schon Forschritte erlangt…zb.innerhalb von 6 Monaten 30kg abgenommen und ihre Esssucht ganz gut im Griff.(Trotzdem noch sehr stark Übergewichtig)
Das schlimmste Problem…Kontakt zu Menschen aufbauen- ist in Arbeit,aber es läuft sehr schleppend.
Sie musste nun beim Medizinischen Dienst Unterlagen abgeben,der Fall wird nun überprüft.Ob Arbeitsfähig oder nicht!
Sie hat Angst,das das Gutachten gegen sie entschieden wird und das Jobcenter sie in Arbeit(1€ Job ect.pp.)drängt!Das wäre die Hölle für sie und sie würde nicht antreten und sogar riskieren ohne Geld dazustehen(um die Ängste zu verdeutlichen)
Des weiteren hat sie Angst,das der Medizinische Dienst Forderrungen stellt zb.das sie sich in stationäre Behandlung begeben MUSS!
Sie hat nur schwer vertrauen zu der neuen Psychologin gefasst und hat total Angst von dieser weggerissen zu werden.
Kann man gegen ein Gutachten rechtlich vorgehen?Muss sie höheren Forderrungen nachgehen,zu denen sie nicht im Stande ist?Oder reicht vorerst eine ambulante Therapie als Nachweis,das sie etwas an ihrer Situation ändern will.Sie würde mit Sozialgeld zufrieden sein.Alles nur-keine anderen Menschen-noch nicht!Es ist alles noch sehr frisch in Arbeit und ein langwieriger Prozess.
Bin dankbar wenn ihr Tipps für Frau F. hättet.

Liebe Grüße

Hallo,

sie ist mit schweren Persönlichkeitsstörung in Behandlung, meint aber selbst zu entscheiden, was für sie das beste ist? Habe ich das so richtig verstanden?

Gruß

S.J.

Ja ich denke, das man in so einem Fall nur selbst entscheiden kann,inwieweit man belastbar ist und ich denke auch, das man mit Menschen,die sehr viele seelische Verletzungen durch Dritte erfahren mussten, behutsam umgehen muss.
Sie weiß das sie Kontakte mit anderen nicht erträgt.Sie hat nichtmal Freunde,weil sie es nicht aushält-diese Nähe!
Aber geht es nun darum oder um die Fragen,die ich zu dem Fall gestellt habe?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

damit wird dann aber die Funktion des Medizinischen Dienstes und somit des gesamten Systems in Frage gestellt. Ich halte es für äußerst bedenklich, wenn die Frage nach der Arbeitsfähigkeit und den weiteren Maßnahmen vom Betroffenen selbst entschieden wird. Das würde dem Missbrauch ja Tür und Tor öffnen. Zudem ist in diesem Fall die Person auch noch phsychisch krank, womit die Urteilsfähigkeit über die eigene Person vielleicht nicht uneingeschränkt gegeben ist.

Der Argumentation, dass „sie Kontakte mit anderen nicht erträgt“ und deswegen von Fremden ferngehalten werden sollte, kann ich auch nicht auf Anhieb folgen. Auch der Medizinische Dienst hat hier ggf. andere Therapievorschläge. Ich bin kein Arzt, Du sicher auch nicht und die Betroffene wohl erst recht nicht. Aber deiner Argumentation folgend wäre die beste Therapie für Alkoholiker sie mit ausreichend Alkohol zu versorgen. Dann geht es denen nämlich am besten. Aber das wäre sicher auch aus medizinischer Sicht nicht der richtige Ansatz.

Gruß

S.J.

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hi

sie ist mit schweren Persönlichkeitsstörung in Behandlung,
meint aber selbst zu entscheiden, was für sie das beste ist?
Habe ich das so richtig verstanden?

sie ist krank, nicht entmündigt.

Gruß H.

Hi Hexerl,

danke…ich wollte es nicht sagen.:wink:Suche rechtlichen Rat und keine persönliche Meinung,aber das hat er schon im letzten Posting nicht verstanden!

Liebe Grüße

Überflüssiges Zitat gelöscht [Mod X.]

Hallo!

Ich versuche mal, Frau F. etwas zu helfen (mach doch das nächste Mal bitte den ein oder anderen Absatz zwecks besserer Übersicht und so), ohne, wie andere, eine Wertung vorzunehmen:

Sie musste nun beim Medizinischen Dienst Unterlagen
abgeben,der Fall wird nun überprüft.Ob Arbeitsfähig oder
nicht!

Sie hat doch hoffentlich auch eine Stellungnahme der behandelnden Psychologin mit eingereicht, oder?! Falls nicht: nachreichen. Ggf. beim MDK nachhaken, ob die sich von Amts wegen an die Psychologin wenden.

Des weiteren hat sie Angst,das der Medizinische Dienst
Forderrungen stellt zb.das sie sich in stationäre Behandlung
begeben MUSS!

Solange hier nicht die Voraussetzungen des PsychKG vorliegen (z.B. erhebliche Eigengefährdung), wird sie gegen ihren Willen nirgends hin müssen.

Kann man gegen ein Gutachten rechtlich vorgehen?

Bin zum Thema „Verwaltungsakte“ nicht ganz fit, aber ich meine, in Erinnerung zu haben, dass nach einem Gutachten ein Bescheid des MDK folgt. Gegen den kann man Rechtsmittel einlegen.

Muss sie höheren Forderrungen nachgehen,zu denen sie nicht im Stande
ist?

Kann ich nicht beantworten, bis der Begriff „höhere Forderung“ etwas genauer definiert ist.

Oder reicht vorerst eine ambulante Therapie als
Nachweis,das sie etwas an ihrer Situation ändern will.

In der Regel schon. Wie schon erwähnt: eine Stellungnahme der behandelnden Psychologin ist immens wichtig!

Abschließend würde ich Frau F. noch empfehlen, dem Sozialverband (http://www.sovd.de/sozialverband_deutschland.0.html) beizutreten. Ortsverbände gibt es in jedem größeren Kaff, gegen geringen Beitrag
gibt es dort für sozial Schwache Hilfestellung, Beratung und rechtlichen Beistand, wenn es mal vor Gericht gehen muss.

Alles Gute wünscht

Pauli

sie ist mit schweren Persönlichkeitsstörung in Behandlung,
meint aber selbst zu entscheiden, was für sie das beste ist?
Habe ich das so richtig verstanden?

sie ist krank, nicht entmündigt.

Ja, ja. Schon klar. Sie kann ja auch alles frei entscheiden. Anders sieht es aber aus, wenn Leistungen aus dem Sozialsystem erwartet werden. Dann entscheiden schon mal andere …

Oder hälst du es für richtig, dass jeder einzelne entscheidet ob er arbeitsfähig ist oder nicht?

Gruß

S.J.

Ich halte es
für äußerst bedenklich, wenn die Frage nach der
Arbeitsfähigkeit und den weiteren Maßnahmen vom Betroffenen
selbst entschieden wird. Das würde dem Missbrauch ja Tür und
Tor öffnen.

Ist nicht problematisch, sondern üblich.

Beispiel Rippenprellung:
Arzt: „Können Sie damit arbeiten oder soll ich Sie krankschreiben?“
Auch bei so was entscheicdet der Patient selber.

Das dürfte in diesem Land in weit über 50% der Fälle so laufen.
Völlig normal.

Ich arbeite täglich mit psychisch kranken Menschen.
Sie wissen sehr wohl, wo die Grenze zwischen „wirklich krank sein“ und „blau machen“ liegt.

Gruß JoKu