Wie soll ich das alles bezahlen?

Hallo ihr lieben. Ich habe am Freitag nette Post vom Familiengericht bekommen.
Der Unterhalt für meine Tochter wurde tituliert obwohl die alle Unterlagen bezüglich meines Verdienstes haben.

Trotzdem soll ich jetzt mal eben jeden Monat 297€ an Unterhalt zahlen. O.k. ist zwar ne ganze menge aber zum wohle meiner Tochter mache ich das gern auch wenn ich dafür auf einiges verzichten muss.

Der Hammer sind die 5.202€ Gerichtskosten die ich auch noch zahlen soll.

Woher ich das Geld nehmen soll wird einem natürlich nicht gesagt. Zumal in dem Schreiben von einer Verhandlung die rede ist zu der ich weder geladen wurde noch habe ich eine Klageschrift erhalten.

Was kann ich jetzt tun? Ich hab das Geld nunmal grad nicht zur Hand

Hallo,

dann solltest du um Ratenzahlung oder Stundung bitten.

Gruß,
Steve

Problem ist ja dass ich nicht viel zahlen kann da ich ja auch noch andere Verpflichtungen habe.
Zumal möchte ich gern wissen wie in einem Eilverfahren eine solche Summe zustande kommt

Mit kleinen Raten dauert es halt entsprechend lange.

Dazu solltest du am besten deinen Anwalt befragen.

Gruß,
Steve

Ich konnte ja nicht einmal nen Anwalt einschalten da ich keine Klageschrift bekommen habe

Hast du einen separaten Kostenbescheid dafür erhalten? Dann sollte dort eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Du solltest fristgerecht Einspruch einreichen.

Ansonsten gilt:

Allerdings sind die näheren Umstände dieser Entscheidung etwas unklar.

Geh erst mal zur Verbraucherzentrale.
Falls der Einsatz eines Anwaltes etwas bringt, werden die dich darüber informieren.

Wie kommst Du darauf, daß die Verbraucher(!)zentralen hier helfen können oder wollen? Familienrecht gehört explizit nicht zu deren Beratungsthemen. Genauso gut könnte man zum Pfarrer oder zur Apotheke gehen.

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Es geht ja hier nicht um familienrechliche Fragen, sondern um Gerichtskosten für ein Verfahren, von dem man keine Kenntnis hatte.

Die Ausrufezeichen hinter Verbraucher hatten schon ihren Sinn. Die Verbraucherzentralen befassen sich mit Themen rund um den Verbraucher und der Begriff des Verbrauchers ist grundsätzlich (zumindest in rechtlicher Hinsicht) nur relevant, wenn man es auf der anderen Seite mit einem Unternehmer nach §14 BGB zu tun hat. Darüber hinaus beraten Verbraucherzentralen in den Bereichen Energieverbrauch (Verbraucher(!)), Lebensmittel usw.

Neben den erwähnten Familienstreitigkeiten inkl. Erbschaftsfälle befassen sie sich auch nicht mit Themen, bei denen es primär um etwas zwischen Privatperson und Behörden, Sozialversicherungsträgern und anderen staatlichen Institutionen geht. Dementsprechend

Ganz gleich also, ob man den Aspekt Familienrecht oder Umgang mit unsichtbaren Gerichtsmitteilungen in den Vordergrund stellt: die Verbraucherzentralen sind nicht zuständig.

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Vielleicht erzählst Du mal das ganze drumherum. Soo kann das nämlich auf keinen Fall gelaufen sein.

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Solltest du dennoch bezahlen müssen:
Auf Auxmoney o.ä. bekommt man recht einfach einen Kredit.

selten eine derart dämliche antwort gelesen.

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wenn du das gern machst, wieso kam es dann zu einer Klage vor dem Gericht? Man kann sich auch außergerichtlich gütlich einigen.
Und: auf etwas verzichten muss jeder, der Kinder hat.
Zu den Gerichtskosten: nachfragen wg. der Verhandlungsgebühr und um Stundung/Ratenzahlung bitten.

Meine Ex und ich haben uns ja auf den Unterhalt geeinigt und das auch dem Jugendamt so mitgeteilt.
Die ganzen Jahre kam nichts und jetzt kommen die mit so ner nummer.
Es war ja nicht der volle Unterhalt den ich überwiesen habe da ich ein P- Konto habe.
Den Rest hat sie immer in Bar von mir bekommen. Alles wurde schriftlich festgehalten.
Ich habe denen beim Amt auch immer alle Unterlagen zugesandt

Da kann ich auch die Gerichtskosten bezahlen.
Ist billiger als der Kredit samt Zinsen und co.

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Vielleicht solltest du mal überlegen, wie es überhaupt dazu kommt, dass deine Ex und Mutter deines Kindes scheinbar diesen Weg an dir vorbei gehen wollte.
Aber dennoch: hast du irgendwie vergessen, eine neue Anschrift kundzutun?
Wieviel hast du denn gezahlt?
Nicht vergessen, du darfst auch das hälftige Kindergeld abziehen.
Wenn du die Post nicht beommen hast, muss es ja nachweisbare Gründe geben.