also wie ich das jetzt rechtskonform ausdrücken soll ist mir mehr als schleierhaft, aber ich versuch´s mal.
Nehmen wir mal an, jemand hat bei einer Onlineauktion etwas gekauft. Der Verkäufer würde sich auch auf einen Email-Verkehr einlassen, in dem steht, daß er diesen Artikel dann und dann versenden würde.
Nehmen wir natürlich weiter an, der Käufer hat den Betrag schnell und ordnungsgemäß bezahlt.
Des weiteren hält sich das Auktionhaus aus der ganzen Sache raus und der Käufer möchte jetzt gegen den Verkäufer vorgehen.
Wie schnell müßte das passieren (Verjährungsfrist). Was genau müßte der Käufer machen (Betrugsanzeige?).
Wäre für Infos dankbar oder vielleicht entsprechende Links.
also wie ich das jetzt rechtskonform ausdrücken soll ist mir
mehr als schleierhaft, aber ich versuch´s mal.
Hat doch wunderbar funktioniert.
Wie schnell müßte das passieren (Verjährungsfrist). Was genau
müßte der Käufer machen (Betrugsanzeige?).
Whoah! Betrugsanzeige ist schon ganz schön hart. Vielleicht schreibst Du nochmal was dazu, wie der Kontakt in dem hypothetischen Fall bisher ablief. Ich nehme an der Käufer hat schon einmal dazu aufgefordert „jetzt endlich zu liefern“?
In jedem Fall muss der Käufer sich keinen Stress machen (jedenfalls nicht aus rechtlicher Sicht), wie das Wort „Verjährung“ schon andeutet, befinden wir uns hier im Zeitintervall der Jahre (ich glaube in diesem Fall wären es drei Jahre, bevor der Käufer spätestens einen Titel holen müsste, aber da bin ich nicht ganz sicher).