Hallo, mein ehem. Arbeitgeber hat seit 2001 eine Kapitallebensversicherung bis zum Renteneintritt 2021 bei einer Versicherung abgeschlossen. Da ich 2016 aus dem Betrieb ausgeschieden bin, kann ich die Versicherung ab dem 01.06.2017 übernehmen. Ist es nun z.B. ratsam weiterzuführen oder beitragsfrei fortführen. Ich habe keine Ahnung.
Z.B. Angeben was da eigentlich versichert ist, was man bei Renteneintritt für eine Geldsumme(einmalig oder monatlich) bekommen sollte.
Und was überhaupt für Beiträge gezahlt wurden (vom AG und/oder auch von Dir selbst, Teil vom Lohn ?)
Um zu entscheiden ob es sich lohnt die Beiträge nun selbst zu bezahlen müsste man ja berechnen, was man dann mehr bekommt, als wenn man die Versicherung „beitragsfrei“ stellt.
Das kann man nur wenn man alle Unterlagen hätte oder es sich von der Versicherung ausrechnen lässt.
Ich dachte es gibt z.Z. wegen des Zinstiefs o.ä. ein paar allgemeingültige Regeln wie z.Z. Kapitalbildende LV zu betrachten sind. Unabhängig von den monetären Prämissen.
Die Antworten sollten da auch von Vers. Leuten kommen.
die werden auch genau die Angaben von Dir haben wollen, die gerade gfefragt worden sind. Zinstief hin und Zinstief her, je länger die noch verbliebene Laufzeit ist und je höher der versicherte Betrag, desto weniger Sinn macht es, beitragsfrei zu stellen. Aber unabhängig davon ist der eine mit 10.000 unterschied zufrieden, der andere emfpindet das als einen Reichtum (fiktive Zahl)
Beginn 2001 Ende 2021
Erste 10 Jahre 600 € pro Jahr
Ab 11. Jahr 800 € pro Jahr
Ab 2017 zählt der Arbeitgeber nicht mehr. ARbeitnehmer hat AG verlassen.
Soll AN weiterzahlen max 800 € / a
Soll AN ruhen lassen
Soll AN den Vertrag so abändern lassen, dass keine Beiträge nachgezahlt werden müssen
Weiter ist momentan nichts bekannt, außer dass z.B. Die Beträge 2021 immer weniger werden.
Mal 13.654 € jetzt 11.432 €
Hallo, eine LV aus dem Jahre 2001 hat einen super Zinssatz von 3,25% und wird steuerfrei ausgezahlt. Auch wenn, wie geschrieben wurde, die Ablaufschätzungen immer geringer werden, der Garantiezins bleibt. Daher: weiterführen mit Beiträgen, wenn es möglich ist, nachdem man selbst VN ist !!
Eventuelle Zusatzversicherungen wie Unfalltod, BU oder Dynamik rausschmeißen ! Erst ab 60 über eine Beitragsfreistellung nachdenken, weil dann Todesfallschutz + Kosten den Zins in etwa aufbrauchen.