Wie soll ich jetzt mein Manuskript anbieten

Ich hatte den schriftlichen Auftrag vom Schwabbauer Verlag, ein Kinderbuch zu schreiben. Nach monatelanger Arbeit war das Manuskript fertig. Es sollte nächstes Frühjahr 2014 auf den Markt kommen, weltweit. Nach Abgabe im Februar bekam ich vom Schwabbauer Verlag die Mitteilung, daß er zum 01.04.2013 aus finanziellen Gründen schießt. Die Verlegerin hat mir dann das Manuskript noch kommentiert. Jetzt stehe ich da, mit meinem einstigen Vertrag in Händen, der nichts mehr Wert ist. Das ist verdaut.
Aber jetzt zu meiner Frage: Ich möchte das Manuskript anderen Kinderbuchverlagen anbieten. Expose, Leseprobe, Kurzvita. Soll ich die Vorgeschichte erwähnen? Wäre es vielleicht von Vorteil? Es handelt sich um spannende, lustige aber auch nachdenkliche Geschichten. Ich hatte ein Jahr wunderbare Arbeit damit. Wie kann ich diese Chance ein zweites Mal bekommen, es zu veröffentlichen. Bitte nicht vorschlagen, ich soll es selbst herausbringen. Es geht mir nur um die Vorgehensweise, jetzt einen passenden Verlag zu finden.
Liebe Grüsse

Hallo Zimmerling,

das ist ja eine blöde Situation. Ja, ich würde an Ihrer Stelle beim Anbieten des Manuskripts gleich erwähnen, dass der Schwabbauer Verlag das Buch schon komplett mit Ihnen durchproduziert hat. Dann aber gleich sagen, dass Sie selbstverständlich nicht erwarten, dass das so von dem neuen Verlag übernommen wird. Denn jeder Verlag hat seine eigenen Routinen und Qualitätsmaßstäbe. Wenn Sie es herausgeben wollen, dann müssen Sie vielleicht diese Kröte schlucken …
Eigentlich müsste es aber gut gehen, wenn das Buch schon so weit gediehen ist. Ich drücke Ihnen jedenfalls die Daumen.

Schöne Grüße
C. Kern

…ich denke nicht das es klug wäre die vorgeschichte zu erwähnen. Such dir im Internet einen Verlag aus und beschreibe kurz den Inhalt…gib ihnen nicht das Gefühl, dass du unbedingt und jetzt alles auf einmal möchtest…die werden erst einmal lockern…vorallem biete meheren verlagen

Hallo Zimmerling,
ich würde stets mit offenen Karten spielen und den Verlagen - emotionslos - die Vorgeschichte des Manuskripts offenlegen. Ggf. also auch mitteilen, ob bereits Abstandshonorar aus der Konkursmasse bezahlt wurde.
Viel Erfolg!

Liebe/r Zimmerling.

Deine Geschichte ist traurig, aber leider kein Einzelfall. Wenn ich mal nach Schwabbauer Verlag google und mir bei Amazon, Buchhandel.de und Co. so anschaue, was dieser Schwabbauer Verlag macht, dann wundert es mich schon ein wenig, was es wohl mit diesem „weltweit Herausbringen“ auf sich hat. Aber dies möchtest du hier ja nicht bewertet haben.

Um es kurz zu machen: Natürlich würde ich einem neuen Verlag die Vorgeschichte nicht vorenthalten. Du musst sie ja nicht wie eine Fahne vor dir hertragen. Ein Verlag, der seriös mit Autoren arbeitet, hält - und das umso mehr bei einem Auftragswerk - mit dem Verfasser eines Manuskriptes Kontakt. Das solltest du von einem neuen Partner auch erwarten. Und dann gibt es sicher auch schnell eine Gelegenheit, von dieser Erfahrung zu erzählen.

Ein Vorteil (deine zweite Frage) wäre das sicher nicht. Warum soll dies ein Vorteil sein? Abgesehen davon, dass es ein Symbol des Vertrauens sein kann. Aus Mitleid wird dir kein Verlag das Manuskript abnehmen. Oder worin könntest du dir einen Vorteil vorstellen?

Ansonsten würde ich den ehemaligen Vertragspartner durchaus auf seine eingegangene Verpflichtung hinweisen. Ohne den Vertrag zu kennen, denke ich, dass du bei einer juristischen Auseinandersetzung nicht die schlechtesten Karten hättest. Dir ist, wenn ich dich recht verstehe, Unrecht geschehen. Das musst du nicht einfach so hinnehmen.

Viel Erfolg bei der Suche nach einem Verleger.

OT

Hallo Zimmerling,

ich erachte es als Gütezeichen, dass das Manuskript veröffentlicht werden sollte. Ich würde die Vorgeschichte demnach erwähnen.

Viele Grüße

Axel