Hallo Experte, ich habe 2 Ebay Betruge, einmal Ende Mai und Mitte Juni begangen. Die Käufer bezahlten und ich habe nicht geliefert. Schadenssumme zusammen 1000 €. Ich hatte damals Schulden, die ich nicht begleichen konnte und so habe ich diesen großen Fehler begangen. Ich habe die Schulden beglichen und wollte das fehlende Geld durch Sportwetten wieder reinholen, um dann die Schulden bei den Ebay Käufern zu begleichen. Das ging schief. Das war der erste Fall. Der zweiten Fall habe ich dann begangen, um mich irgendwie noch zu retten. Auch wieder Sportwetten. Ging natürlich auch schief.
Ich bereue die Tat zutiefst und kann jetzt im Nachhinein nicht mehr erklären, wie ich das machen konnte.
Zu meiner Person: Gelernter Industriekaufmann, abgeschlossenes BWL-Studium, seit Februar Arbeitslosengeld II Empfänger, seit Februar 60 % Behinderung anerkannt (Grund: Schizophrenie, Psychose, Depression, Morbus Crohn)
Ich glaube, dass ich zum Strafzeitpunkt psychotisch war. Eventuell kann ich mir die grundlegende psychotischen Schübe von meinem Psychiater, bei dem ich mehrere Jahre in Behandlung war, bestätigen lassen. Dies könnte einen Einfluss auf dass Strafmaß nach $20,21 StGB haben. Donnerstag habe ich schon einen Termin bei der Kriminalpolizei und wäre dankbar über Tipps wie ich mich dort, beim Gericht und allgemein verhalten sollte. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Ich möchte nochmals betonen, dass ich die Taten sehr bereue und ich bin dankbar über Hilfe hier im Forum.
Mit freundlichem Gruß
Olaf
Lies mal:
NIEMAND in Deutschland sollte in einem Strafprozess ohne Verteidiger auftreten.
Man sollte mal ein paar Zeilen weiter im verlinkten Wiki-Artikel lesen, um dabei auf die ausdrücklich geregelten Fälle der „notwendigen Verteidigung“ zu kommen, für die tatsächlich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht. Und dann wird man feststellen, dass es hier damit recht dünn aussieht, geht man mal davon aus, dass die ganze Psychokiste hier nicht zu dramatisch sein dürfte, und wir hier nicht von Unterbringung zur Gutachtenerstellung, … ausgehen müssen.
Hallo Olaf,
das beste, was Du machen kannst, ist, dass Du die Betrogenen anschreibst und ihnen anbietest, den Schaden in Raten wieder gutzumachen. Bei zwei Geschädigten könntest Du beispielsweise monatliche Raten von jeweils 50,- € anbieten. Das wären dann für Dich 100,- € monatlich, was man sich auch vom Arbeitslosengeld mit ein bisschen Sparsamkeit und gutem Willen leisten kann. Wenn Du am Donnerstag Termin bei der Polizei hast, ist es bis zur Gerichtsverhandlung noch ein paar Wochen hin. Wenn Du dann dem Richter vorzeigen kannst, dass Du begonnen hast, den Schaden wieder gutzumachen, wird er sicherlich milde gestimmt. Gut wäre es natürlich auch, wenn Du bald möglichst eine neue Arbeit finden würdest. Denn noch kannst Du in Deine Bewerbungen schreiben, dass Du keine Eintragungen im Führungszeugnis hast, ob das nach der Gerichtsverhandlung auch noch so sein wird, weiß ich nicht.
Gruß
Hallo,
dazu schreibt man normalerweise nichts, habe ich noch nie gelesen, es sei denn es ist ausdrücklich gewünscht, weil die Position dies erfordert.
Grüße
Es gibt Prozesskostenhilfe für die, die nichts haben. Einfach mal Google befragen.
Und auch daneben! Die gibt es zwar für alle möglichen Rechtsfragen, nicht aber für den Beschuldigten in einem Strafverfahren. Maximal ist hier eine Beratungshilfe für ein kurzes anwaltliches Gespräch drin, wobei das ohne Akteneinsicht (die von der Beratungshilfe schon nicht mehr umfasst ist) naturgemäß nur höchst begrenzten Sinn hat.
Du hast recht. Ich ziehe meinen falschen Beitrag hiermit zurück.
Hallo,
jau, und wenn Du Deine Krankheit ohne Attest als tatursächlich in den Raum stellst, wird Dir das ein Richter u.U. so auslegen, daß Du bis heute nicht einsichtig bist. Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du diese Karte spielen willst.
Gruß
C.
Donnerstag habe ich schon einen Termin bei der Kriminalpolizei und wäre dankbar über Tipps wie ich mich dort, beim Gericht und allgemein verhalten sollte. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Ich möchte nochmals betonen, dass ich die Taten sehr bereue und ich bin dankbar über Hilfe hier im Forum.
Mit freundlichem Gruß
Olaf
[/quote]
BTW: Auch in Fällen notwendiger Verteidigung bedeutet die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht automatisch, dass dessen Kosten dann zu Lasten der Staatskasse gehen. Soweit der Angeklagte leistungsfähig ist, wird er bei entsprechendem Verfahrensausgang für die Kosten seiner Verteidigung herangezogen. Das gilt sogar für den Fall, dass der Angeklagte selbst gar keinen Anwalt will.