Wie soll ich mich wegen meines Vaters entscheiden?

Hi liebe Ratgeber,

hab folgendes Problem: Hab Abi gemacht und durch eigene Feriejobs erste Miete und Kaution für eigene Wohnung bezahlt, konnte dementsprechen ausziehen, zu Hause ist alles voll der Mist gewesen (bei Mutter).

Nun wurde ich heute aber, bevor mein sozialversicherungspflichtiger Job überhaupt losging, gekündigt. Habe momentan gar kein Geld und bin in meiner Persönlichkeit sehr unsicher, kann nur Jobs machen mit wenig Menschen um mich herum. Da ich nich weiß wie ich Miete bezahlen soll, war ich halt mal beim Sozialamt.

Da jedoch ein Sparbuch auf meinen Namen, durch meinen Vaters, der reich ist, aber auch ein ars**gesicht, gemeldet ist, kann ich ja keine Sozialhilfe kriegen. Von meinem Vater jedoch wollte ich unabhängig werden. Also hab ich ihm vorhin gesagt er soll mich enterben und ich unterschreibe ne abtrittserklärung für das sparbuch. Das nach 3 Jahren ohne Kontakt. Er hat praktisch gesagt, „ja super!“ und mich noch nicht mal gefragt wies mir geht.

Was soll ich jetzt machen? Es ihm überlassen oder dafür kämpfen, aber womöglich jede Menge stress (den ich derzeit vielleicht nicht verkrafte)?? Auf der anderen Seite ist Sozialamttermin erst in zwei Wochen und ich hab halt echt null Geld und total Existenzangst…

Danke für Deine Anfrage.

Wie alt bist Du? Hast Du noch Geschwister?

Ich würde auf alle Fälle versuchen Dich mit Deinem Vater zu versöhnen.

Das wäre in meinen Augen wichtig.

Wie war das Verhältnis früher zu Deinem Vater?

Gerne würde ich Dir weiterhin helfen, wenn es gewünscht wird.

Melde Dich einfach, ok?

Viel Erfolg

Unterschreiben Sie bloß nicht diese Verzichtserklärung, die außerdem vermutlich rechtlich sogar anfechtbar wäre Ihrerseits, weil sie durch den Druck einer Notlage zustande kam! Wenn Ihr Vater fragt deswegen, sagen Sie ihm durchaus, dass Sie sich das noch einmal anders überlegt haben. Sprechen Sie mit dem Vermieter, dass die Miete erst verspätet kommen wird. Schildern Sie ihm wahrheitsgemäß Ihre Situation, alles andere bringt nichts. Wenn nämlich die nächste Miete ausbleibt, erhalten Sie bald eine Räumungsklage.
Sprechen Sie mit dem Sozialamt. Vermtulich sind sowieso beide Elternteile Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Und wenn Ihr Vater keinen weiteren Unterhalt zahlen mag, fragen Sie ihn, ob es ihm lieber ist, dass Sie bei ihm einziehen… Es ist halt immer schwierig, wenn man eine eigene Wohnung bezieht, ohne sich das wirklich leisten zu können. Es wohl ratsam, bei einem Elternteil wohnen zu bleiben, so lange man nicht eine Ausbildung abgeschlossen hat und sich die Miete wirklich leisten kann. Da muss man halt manches schlucken, was einem daheim nicht passt. Unter Umständen können Sie Arbeitslosengeld-II (das ist eher bekannt als Hartz-IV)erhalten. Da wird aber immer auch geprüft, ob die Eltern Unterhalt bezahlen können. Checken Sie bitte, ob das Kindergeld noch bezahlt wird. Falls ja, ob Sie das swleber bekommen können. Also ist wohl jetzt Geduld angesagt bis zum Termin beim Sozialamt, wo das alles gecheckt wird.
Alles Gute!

Hallo,
ich kann verstehen dass du grosse Angst hast. Dein Vater wird jedoch, wenn er reich ist immer unterhaltspflichtig bleiben für dich. Das mit dem Sparbuch ist natürlich eine dumme Geschichte.
Ich würde an deiner Stelle eine Sozialberatungsstelle aufsuchen, oder besser noch einen Rechtsanwalt. Die ganze Angelegenheit ist sehr schwierig, insbesonere die Situation mit deinem Vater solltest du dort besprechen. Du hast Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, darüber kann der Anwalt dich aufklären.
Das Sparbuch auf deinen Namen kannst du notfalls auch bei der Kasse als verloren melden, dann wird das Geld auf dein Girokonto überwiesen und dann kannst du ja mit Vatern besprechen, wie es weiter gehen soll. Entweder von diesem Geld leben oder er muss halt Unterhalt zahlen.
Sprich also lieber mit einem Anwalt und unterschreibe auch nichts, bevor du beraten worden bist, auch nicht deinem Vater.
Viel Erfolg und lass den Kopf nicht hängen.

Hallo,

ich möchte versuchen dir zu helfen. Du hast nicht geschrieben, ob du über das Sparbuch, welches zwar deinem Vater gehört aber auf deinen Namen läuft, frei verfügen kannst. War das schon ein Erbteil, welches dir im Voraus überschrieben wurde?

Hast Du, wenn du schon versicherungspflichtig gearbeitet hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (in der Regel nach 12 versicherungspflichtigen Monaten in denen du durchgehend ohne Unterbrechung gearbeitet hast)? Ansonsten kannst Du nur Arbeitslosengeld II (Harz IV) beantragen. Ich würde mir an deiner Stelle, von deinem Vater eine Erklärung geben lassen, das dir das Geld nicht gehört, somit kann es dir nicht als Vermögen angerechnet werden. Du kannst ja an Hand deiner beruflichen Laufbahn nachweisen, dass du nie selbst das Geld zusammen sparen konntest.

Du hast auch von Einschränkungen geschrieben, dass du nicht mit vielen Menschen zusammen sein kannst, bist du irgendwie in psychologischer Betreuung? Wenn ja, lass dir ein ärztliches Attest geben, bzw. nimm Kontakt mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst der Arbeitsagentur auf, so dass du eventuell in der Reha-Abteilung der Arbeitsagentur vorsprechen kannst, wo du unter bestimmten Voraussetzungen einen Job entsprechend deiner Einschränkung vermittelt bekommst. Wenn du noch weitere Fragen hast, schreib mir einfach.

hier sprichst du über deinen stolz… wer sich nicht von allen helfen lassen will, der sollte seinen stolz vergessen