Wie soll mitvermieteter Garten bei Auszug sein

Hallo,
ein Mieter der den Garten ziemlich verwahrlosen läßt, also konkret noch nie die Beete geharkt hat, noch die Rosen beschnitten hat etc. auch der Rasen wird alle 2- 3 Monate gemäht, zieht aus und der Garten sieht aus wie oben beschrieben, außerdem ist die Terrasse voller Unkraut zwischen den Platten, der Garten ist bestandteil des Mietvertrages, wenn jetzt die Abnahme naht, was kann verlangt werden?? Muss der in gepflegtem Zustand abgegeben werden und auch die Treppe zur Waschküche muss Besenrein sein?
Was hat der Mieter zu leisten und was ist das Recht des Vermieters, kann nach einer Fristsetzung eine Gartenfirma beauftragt werden und aus Kaution bezahlt werden
freue mich auf tipps und ratschläge vielen Dank

Guten Tag,
…habe selber keine konkreten Erfahrungen
…verweise aber auf homepage http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=926…
…dürfte m.E. für eine rechtliche Einschätzung ausreichen

MfG Schwarz

Hallo,
es kommt wie immer auf den Mietvertrag an. War die Pflege ausdrücklich vereinbart? Muß der Garten in dem Zustand zurück gegeben werden wie er übernommen wurde? Wenn das vereibart war, dann muss der Mieter den Garten in einem gepflegten Zustand zurück geben, ansonsten sind Sie berechtigt den Garten auf Kosten des Mieters herrichten zulassen. Dazu können Sie sich selbstverständlich der Kaution bedienen.
MfG
Kley

Hallo,
nach der Beschreibung ist es wichtig zu wissen was der Mietvertrag aussagt. Hier muss der Rückbau und die Pflege beschrieben sein. Normal muss dies hier alles stehen, was auch abgenommen werden kann. Ist dies nicht, so muss erst eine Fristsetzung erfolgen, danach darf nach exacter Beschreibung und Kosten, nur dass gemacht werden, welches auch im Angebot steht. Dazu muss auch die Kaution zurückbehalten werden, mit dem Hinweis auf die Mängel. Dies alles muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Danach verfällt das Recht auf die Kaution und die Rückbaumaßnahme.
mfg
tummle

Hallo,
hier gilt wie überall im Leben, - wer schreibt der bleibt !

Solche Dinge sind sehr oft „Ermessensspielraum“.
Besenreine Aussentreppe würde ich sagen, : JA , - aber den Gartenzustand im Nachhinein zu deuten riecht immer nach Stress und Klage.

Hier gilt wie immer , ein eindeutiges Übergabeprotokoll (eventuell mit Bildern), eine Vereinbarung wie der Garten generell zurückgegeben werden soll (je nach Jahreszeit) und ein Abnahmeprotkoll (auch mit Bildern, wenns nicht passt!) - Wie bei der Wohnung !

Hier kann man nur raten als Vermieter ein wenig mit dem Gärtner drohen und schauen was passiert, aber ein verbrieftes Recht und eine eindeutige Regelung wie das genau auszusehen hat (gesetzlich) ist mir da nicht bekannt.

Also viel Glück und beim nächsten Mal genau formulieren und eindeutig machen (Bilder)

Gruß
Jürgen

Hallo und guten Abend,
tja, da ich weder die Örtlichkeit noch den Mietvertrag kenne, ist eine vernünftige Antwort nicht einfach…
Als Mieter würde ich vor der Abnahme vielleicht um allem Ärger aus dem Weg zu gehen den Garten halbwegs auf Stand bringen, d.h. versuchen mit viel Kosmetik den Garten zumindest ansehnlich zu gestalten.
Im Einzelnen: am Tag vorher so ordentlich und akkurat wie mgl. den Rasen mähen, 1h o.2h in die Beete, Büsche etc. investieren und die Treppe versuchen vom gröbsten Gemüse zu befreien und 1 x gut sauber machen.
Dann mit der Digicam bei möglichst gutem Wetter ein paar vorteilhafte Fotos schiessen, so dass es halbwegs gut aussieht - und 2 Wochen nach der Übergabe sieht’s sowieso ganz anders aus…
Wenn man auf den Fotos nachher erkennt, das da eine Grundordnung und halbwegs Sauberkeit + Ordnung herrscht, kann keiner was sagen - es hat ja nicht jeder einen grünen Daumen…
Also, 'nen halben Tag investieren - oder zur Not nen ganzen, Bilder machen, Übergabe - sollte klappen.

Als Vermieter:
Gartenbau - Fa. beauftragen? kosten direkt mal € 1-2.000.- und mehr.
Mieter soll zahlen?
haha, die Sache geht vor das Schiedsamt oder Gericht - und kostet Geld.
Maximales Resultat:
Vergleich - mit Anwälten, Kosten etc für jede Partei minimum € 1.000.- und schnell das Doppelte und Dreifache.

ALSO: Für den Mieter: Kosmetik und bisschen was machen - sollte reichen, und Folgen wie oben beschrieben werden vermieden…

Für den Vermieter:
selbst i.O. bringen und sich in Zukunft zwischendurch mal um die Immobilie - und den Garten kümmern.

Es würde mich interessieren, was bei Ihnen noch diesbezüglich passiert - auch aus eigenem Interesse bei entsprechenden Problemen…
Über Info würde ich mich sehr freuen - habe mir auch gerade die Zeit für Sie genommen…

LG

A.Schüler