Hallo,
ein Mieter der den Garten ziemlich verwahrlosen läßt, also konkret noch nie die Beete geharkt hat, noch die Rosen beschnitten hat etc. auch der Rasen wird alle 2- 3 Monate gemäht, zieht aus und der Garten sieht aus wie oben beschrieben, außerdem ist die Terrasse voller Unkraut zwischen den Platten, der Garten ist bestandteil des Mietvertrages, wenn jetzt die Abnahme naht, was kann verlangt werden?? Muss der in gepflegtem Zustand abgegeben werden und auch die Treppe zur Waschküche muss Besenrein sein?
Was hat der Mieter zu leisten und was ist das Recht des Vermieters, kann nach einer Fristsetzung eine Gartenfirma beauftragt werden und aus Kaution bezahlt werden
freue mich auf tipps und ratschläge vielen Dank
Hallo !
Was steht im Mietvertrag zum Garten drin ?
Wie üblich die Formulierung „Gartenbenutzung“ oder bei der Aufzählung der Mieträume : " 3 Zimmer,Küche,Bad,1 Kellerraum,1 Stellplatz,Garten"
Da kann man bestimmt keine Gartenpflege verlangen,Gartennutzung bedeutet das Recht ihn zu nutzen,aber nicht ihn gärtnerisch zu betreuen,wenn nichts vereinbart ist dazu.
MfG
duck313
Ich würde es für logisch halten dass er seinen teil des Gartnes so herstellen muss, wie er ihn vorgefunden hat. Ist ja mit dem Rest der Wohnung genauso. Mietet man eine eigene Wohnung, und streicht diese weißen Wände dann in Lila, muss man die danach auch wieder auf dem Ursprungszustand setzten.
)